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| KU bei Kurzarbeit + 1 Kind "mehr" |
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Hallo zusammen,
ich bin neu hier und möchte kurz mit ein paar Worten zu mir und meiner Situation beginnen.
Ich bin 34 Jahre alt, lebe in München und bin Vater von 3 Kindern. Meine Söhne sind 13 und 11 Jahre alt und leben bei meiner Ex-Frau, von der ich seit 4 Jahren geschieden bin. Meine Tochter Hannah ist 3 Jahre alt und lebt mit meiner Lebensgefährtin (wir sind nicht verheiratet) und mir in einem Haushalt.
Meine Ex-Frau ist seit ca. 3 Jahren wieder verheiratet und hat mittlerweile 2 weitere Kinder bekommen. Sie lebt jetzt in der Nähe von Kronach, ca. 300km von mir entfernt.
Unsere Trennung verlief schmutzig, im Streit und war für mich sehr teuer (hauptsächlich wegen überhöhter Unterhaltszahlungen und bewusst überzogener Konten, für die natürlich nur ich zahlen durfte).
Das Verhältnis zu ihr ist dementsprechend schlecht, Gespräche sind nicht möglich, die Beziehung zu meinen Söhnen hat sie ebenfalls vergiftet, ich habe nach mehr als einjähriger Pause nun wieder sehr zaghaften Kontakt zu ihnen.
Nun zu meinem Anliegen.
Es gibt für meine Söhne einen Unterhaltstitel, der 114% Unterhalt festlegt, im Jahr 2009 waren das €569.00 für beide Kinder. Als dieser Titel (im Jahre 2006) festgelegt wurde, lag mein monatliches Einkommen bei ca. €1900.00 inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld. Auch während meiner 4-montigen Elternzeit, meine Lebensgefährtin mußte nach 6 Monaten wieder arbeiten um nicht ihren Job zu verlieren, zahlte ich trotz null Einkommen brav weiter.
Dieses Einkommen erreiche ich nun nicht mehr. Ich habe mich gesundheitsbedingt beruflich verändern müssen, habe aber den Unterhaltstitel nie ändern lassen. Bedingt durch Kurzarbeit hatte ich im letzten Jahr Monate, an denen mein Einkommen lediglich €1450.00 betrug. Die Bitte, meinen Unterhalt für die Kurzarbeitszeit zu reduzieren, wurde gnadenlos mit einer Gehaltspfändung beantwortet. Ich weiß, man darf den Unterhalt nicht selbst kürzen, aber wenn kein Geld mehr vorhanden ist, was soll ich tun? Ich habe immer mindestens €450.00 überwiesen. Einen Dispokredit habe ich schon lang nicht mehr.
Dank neuer Unterhaltstabelle verlang nun meine Ex-Frau einen Gesamtunterhalt in Höhe von monatlich €644.00 – das ist nicht darstellbar.
Ich habe bereits einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt, den Titel auszusetzen um Zeit für eine neue Unterhaltsberechnung zu bekommen – das wurde abgelehnt. Ich habe den Antrag selbstständig – ohne Anwalt – gestellt. Vor einem halben Jahr „gönnte“ ich mir ein Beratungsgespräch (Gebühr €100.00 für 45 Minuten) bei einem Familienanwalt, er sagte mir, das sei in Familiensachen durchaus möglich. Das Gericht lehnte auch das ab. Es ist nicht so, dass ich mich weigere einen Anwalt zu nehmen, die Anwälte, die ich kontaktierte lehnen es aber bei diesem Streitwert ab, für den Satz der Prozesskostenhilfe zu arbeiten. Ich sollte jedes Mal eine separate Honorarbescheinigung unterschreiben, die mich dann zwingt einen höheren Honorarbetrag aus meiner Tasche zu zahlen. Das ist leider nicht möglich – ich kann mich nicht einmal selbst finanzieren.
Dank sämtlicher Extrazahlungen im Jahre 2009 habe ich es geschafft, ein Nettoeinkommen in Höhe von ca. €1750.00 monatlich zu verbuchen. Meine abzugsfähigen Beträge sind überschaubar: Rentenversicherung €102.00 // Monatskarte €65.00 // Ratenkredit €100.00.
Dieser Kredit läuft immer noch aus ehelichen Schulden – meine Ex-Schwiegermutter verklagte mich auf die Zahlung von €15.000, wir einigten uns auf einen Vergleich in Höhe von €5.000. Es blieben also im Jahr 2009 rechnerisch monatlich €1483.00 übrig.
Wenn man diesen Wert zugrunde legt und den geforderten Unterhaltsbetrag abzieht, lande ich bereits bei €839.
Meiner Tochter stehen nach DT kindergeldbereinigt €225.00 zu, dann bleiben noch €614.00.
Unsere Miete (3 Zimmer // 66qm // stadtrandlage // München ist einfach teuer) beträgt inkl. Heizung und Strom €800.00, mein Anteil €400.00 – bleiben noch €214.00.
Unser Tochter besucht eine Kindertagesstätte, monatlicher Beitrag €150.00 – mein Anteil €75.00. Mir bleiben noch €139.00
Das sind meine tatsächlichen Kosten, mir bleibt also etwa das schwarze unterm Nagel. Meine Lebensgefährtin arbeitet 50% im Schichtdienst, verdient ca. €1000.00 und erhält das Kindergeld für unsere Tochter.
Eine Nebentätigkeit am Wochenende ist mir leider nicht möglich, da meine Freundin zwar unregelmäßige Schichten arbeitet, aber dennoch meist am Wochenende. In dieser Zeit betreue ich meine Tochter.
Das ist meine Gesamtsituation. Ich will weder jammern, noch eine Unterhaltsberechnung von Euch, sondern nur ein paar Tipps ob und wie ich diese Misslage ändern kann.
Wie finde ich einen Anwalt, der mich mit minimalstem eigenen finanziellen Aufwand vertritt?
Hat eine Änderungsklage überhaupt Aussicht auf Erfolg?
Kann ich eine Runterstufung in der DT in die unterste Stufe durchsetzen? Ich frage, da ja der Unterhalt der DT nun auf 2 Unterhaltsberechtigten basiert und ich für 3 Kinder unterhaltspflichtig bin – würde mir glatte €38.00 monatlich bringen.
Sorry für den langen Text, ich bin nur absolut ratlos, was ich tun soll. Ich kenne Diskussionen über das Recht der Zweitfamilie – meine Freundin trägt diese Last seit Jahren tapfer mit mir. Jeder, der in einer ähnlichen Situation ist, kann das nachempfinden.
Danke für Eure Hilfe
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Wolfgang Becker: 09.02.2010 13:02.
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09.02.2010 11:30 |
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| RE: KU bei Kurzarbeit + 1 Kind "mehr" |
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Hat jemand einen Rat für mich?
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11.02.2010 22:04 |
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Karbon

Moderator
Dabei seit: 19.02.2008
Beiträge: 1.361
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| RE: KU bei Kurzarbeit + 1 Kind "mehr" |
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Hallo airline,
willkommen im Forum
Allen Deinen 3 Kindern steht Unterhalt zu - und falls es zu einer Mangelfallberechnung kommt (sieht fast so aus) steht den Kids jeweils anteilmäßig Unterhalt zu. D.h., Du kannst nicht für Dein bei Dir lebendes Kind den Mindestunterhalt ansetzen, wenn Du nicht für die anderen auch den Mindestunterhalt zahlen kannst. In Deinem Titel steht allerdings jetzt wohl wesentlich mehr. Wenn die Ex nicht freiwillig damit einverstanden ist, den Titel - zumindest auf Mindestunterhalt - zu reduzieren, bleibt Dir nur der gerichtliche Weg um etwas zu ändern.
Ich würde Dir empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen - geh zum Amtsgericht und beantrage einen Beratungsschein - damit ab zum Anwalt. Falls es vor Gericht geht wg. einer Änderungsklage wird Dir der Anwalt vermutlich die Formulare für VKH mitgeben.
Eine anderen Möglichkeit ist die Mitgliedschaft im ISUV.
Lies Dir mal hier die Vorteile der Mitgliedschaft durch. Ich denke, die ersten beiden Punkte sind momentan besonders interessant für Dich
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Deshalb hier der Online-Aufnahmeantrag
LG - Karbon
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Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
Hafes (1319 - 1389)
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13.02.2010 12:07 |
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