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Zum Ende der Seite springen Lange im Krankengeld und Unterhalt
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Lange im Krankengeld und Unterhalt xperimentx 08.02.2010 17:52
 RE: Lange im Krankengeld und Unterhalt Wolfgang Becker 10.02.2010 20:59
 RE: Lange im Krankengeld und Unterhalt xperimentx 15.02.2010 14:14
 RE: Lange im Krankengeld und Unterhalt Wolfgang Becker 19.02.2010 14:11

Autor
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xperimentx xperimentx ist männlich


Dabei seit: 12.10.2005
Beiträge: 16

Lange im Krankengeld und Unterhalt Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Liebes Forum,

es geht um Kindesunterhalt und auch um Ehegattenunterhalt.

Folgende Situation:
Trennung 2003 - geschieden seit 2005 - neu verheiratet seit 2006
Kinder aus 1. Ehe sind 10, 13, 18 (im Februar noch) Jahre alt – also 3 Kinder.
Ex-Frau arbeitet halbtags – hatte nie Ehegattenunterhalt verlangt.

Kindesunterhalt:
Kindesunterhalt (es existiert kein Titel) wurde im Sommer 2009 per RA geklärt. Ich war zu der Zeit bereits seit Monaten im Krankengeld, hatte entsprechend gemindertes Einkommen und weiterhin Kosten durch einen 2. Wohnsitz in unmittelbarer Nähe zum Arbeitgeber (Rufbereitschaften). Bedingt durch diesen Krankengeldbezug wurde ich in Stufe 2 der DDT eingestuft und so wurde auch gezahlt.
Seit Dezember 2009 arbeite ich, nach 10-monatiger Arbeitsunfähigkeit, wieder - allerdings nur noch 5,5 Std. pro Werktag – da ich nun krankheitsbedingt „gemindert erwerbsfähig“ bin. Der 2. Wohnsitz wird weiterhin genutzt. Nun erhalte ich also ein Gehalt für 5,5 Std. und zusätzlich eine Erwerbsminderungsrente vom Rententräger.

Mit der DDT 2010 gelten die Beträge für 2 Unterhaltsberechtigte. Also zahle ich zur Zeit nach Stufe 1. Aber ist das so korrekt? Rechne ich die 12 letzten Monate zusammen und finde einen Durchschnitt, dann sicherlich ja – momentan ist mein Einkommen aber doch höher. Und zukünftig werde ich natürlich auch im Durchschnitt die Stufe wechseln müssen. Frage zum KU: Wie geht man da vor oder gibt es eine glasklare Vorschrift?

Weiterhin droht man mir – aber diesen Beitrag habe ich bereits im benachbartem Forum eingestellt Kampf ums Haus – auch noch mit Ehegattenunterhalt. Bitte lest diesen Beitrag, denn diese Forderung steht im engen Kontext zum Thema. Man will mich so finanziell drücken, damit ich nicht in die Finanzierung des Hauses einsteigen kann. Ex verdient im Durchschnitt geschätzte 1.300 Euro (am 17. Februar wird mein Sohn 18, dann werde ich hoffentlich genaue Zahlen haben), hat bis auf die Erziehungsurlaube immer gearbeitet.

Nun meine Frage zum Ehegattenunterhalt:
Unterhaltsberechtigt ist nur jemand, der auch Unterhaltsansprüche stellt? Wenn ja, dann wären es 4 Unterhaltsberechtigte, was sich beim KU bemerkbar machen würde?

Meine Ehefrau könnte sich von mir trennen und offiziell Trennungsunterhalt verlangen. Zwar wäre meine Frau nachrangig und von der Verteilungsmasse würde nichts mehr bleiben, aber sie wäre die 5. Unterhaltsberechtigte? Richtig?

Würde das neue Unterhaltsrecht überhaupt Ehegattenunterhalt für die Ex gewähren? Die Großeltern des Kindes wohnen mit im Haus und die Kinder sind – abgesehen von den offiziellen Einrichtungen und vorhanden Möglichkeiten – stets betreut.

Und nun lasse ich mal die Fachleute von Euch hier zu Wort kommen. Bin ganz gespannt!

Tut mir Leid, dass ihr in 2 Beiträgen die Infos sammeln musst, aber die Entwicklung war eben so.

Viele Grüße
XPerimentX
08.02.2010 17:52 xperimentx ist offline E-Mail an xperimentx senden Beiträge von xperimentx suchen Nehmen Sie xperimentx in Ihre Freundesliste auf
Wolfgang Becker Wolfgang Becker ist männlich
Administrator

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Dabei seit: 28.12.2004
Beiträge: 15.214
Herkunft: Ludwigshafen/Rh., OT Hemshof

RE: Lange im Krankengeld und Unterhalt Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo XPerimentX, was Du da an Anschuldigungen + Vermutungen schreibst, mag ja Dein Eindruck, vielleicht sogar ein Anreiz für Ex, sein, aber hat keine Auswirkungen auf einen (evtl.) EU - Anspruch.

Auch kann ich nur raten auf solche "Drohungen" nicht einzugehen, wie ich es hier auch nicht weiter mache.

Zitat:
ich nun krankheitsbedingt „gemindert erwerbsfähig“ bin
ist diese Tages-Stundenzahl so von "anerkanntem" Fach- u./o. Amts- bzw. Rentenarzt attestiert ?

Dann kann dieses Einkommen, incl. der (sicher kleinen) Rente, als Grundlage einer Neuberechnung KU dienen.
Ansonsten wie beim "letzten Mal" vorgehen.

Beim (bald) volljährigen Kind kommt es drauf an was es macht, weiterhin Schule oder Ausbildung.

__________________
mfg WB



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10.02.2010 20:59 Wolfgang Becker ist offline E-Mail an Wolfgang Becker senden Homepage von Wolfgang Becker Beiträge von Wolfgang Becker suchen Nehmen Sie Wolfgang Becker in Ihre Freundesliste auf
xperimentx xperimentx ist männlich


Dabei seit: 12.10.2005
Beiträge: 16

Themenstarter Thema begonnen von xperimentx
RE: Lange im Krankengeld und Unterhalt Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Wolgang,
eine teilweise Erwerbsminderung bedeutet zwischen 3 Std. und unter 6 Std. arbeitsfähig zu sein. Eine sehr seltene Stoffwechselerkrankung der Nebennieren, die bekanntlich Hormone produzieren, sorgte dafür.

Dies wurde vom Gutachter der RV so entschieden - ein Gutachten existiert also. Zudem wurde ich mit dieser Erkrankung als "schwerbehindert" mit GdB 50 eingestuft.

Ich habe mich für 5,5 Stunden entschieden, da ich meinen Kindern den Unterhalt ausreichend gewähren will - und somit auch die Hausfinanzierung seitens meiner Ex. Und nach drei Monaten kann ich sagen, es funktioniert gesundlich ganz gut, trotz Unmengen an Medikamenten. Sind diese Kosten auch abzugsfähig?

Der nun Volljährige (morgen) besucht die Höhere Handelsschule und ist somit privilegiert.

Meine Frage ist im Wesentlichen doch, ob ich nun ab sofort nach aktuellem Einkommen Unterhalt zahlen muss oder ob, wie üblich, die letzten 12 Monate im Durchschnitt entscheidend sind? Bei Krankengeldbezug ist dies schon ein Spanne. Möchte rechtlich auf der sicheren Seite sein und korrekt bezahlen.

Viele Grüße
XPerimentX

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von xperimentx: 15.02.2010 14:59.

15.02.2010 14:14 xperimentx ist offline E-Mail an xperimentx senden Beiträge von xperimentx suchen Nehmen Sie xperimentx in Ihre Freundesliste auf
Wolfgang Becker Wolfgang Becker ist männlich
Administrator

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Dabei seit: 28.12.2004
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RE: Lange im Krankengeld und Unterhalt Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo XPerimentX, da Unterhalt (Berechnung) ja auf die Zukunft ausgerichtet ist, ist dann auch das (voraussichtlich) Einkommen das Du in der nächsten Zeit erwirtschaften kannst, maßgebend. Also das aus den "5,5 Stunden".

Zitat:
Medikamenten. Sind diese Kosten auch abzugsfähig?
werden die nicht von der KK bezahlt ?
Dann auf ärztliches Attest über die Notwendigkeit.

__________________
mfg WB



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19.02.2010 14:11 Wolfgang Becker ist offline E-Mail an Wolfgang Becker senden Homepage von Wolfgang Becker Beiträge von Wolfgang Becker suchen Nehmen Sie Wolfgang Becker in Ihre Freundesliste auf
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