allegria

Dabei seit: 12.07.2007
Beiträge: 256
Herkunft: Niedersachsen
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| Vertragsgestaltung Hausübertragung ohne Gegenwert |
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Hallo zusammen,
mein LG ist nun glücklich geschieden.
Es gibt aber noch ein Haus im Eigentumsverhältnis 50/50.
Wohnen tut darin die Exfrau mit den beiden Kindern.
Die Raten in Höhe von ca. 1000 Euro hat seit 2,5 Jahren er alleine weiterbezahlt und auch keine hälftige Nutzungsentschädigung gefordert.
Im Vorgeplänkel zur Scheidung wurde zwischen den Anwälten auch der etwaige ZGW-Ausgleich verhackstückt. Sie muß ihm zum Ausgleich für das damals als vorweggenommenes Erbe von den Eltern geschenkte Grundstück 15000 Euro zahlen.
Da möchte sie auch tun - aber nur, wenn ihr zusätzlich das Haus im Alleineigentum übertragen wird OHNE weitere Zahlung. Auf den derzeitigen Verkehrswert abgestellt, verzichtet mein LG auf ca. 25000 anteiligen Erlös, die er bei freihändigem Verkauf heute bekäme.
Mein LG hat nach langer Überlegung zum Wohle der Kinder zugestimmt, will sich aber natürlich absichern, für den Fall, das das Haus doch später mal von der Exfrau verkauft werden sollte.
Sein Anwalt rät zu einem Vorkaufsrecht und zu einer Regelung, was mit einem eventuellen Übererlös passieren soll. Hat jemand von Euch einen derartigen Vertrag unterschrieben und wie kann man das sauber formulieren? Klar, ich weiß, das kann der Notar, aber mein LG möchte auch in etwa sagen können, was formuliert werden soll und es verstehen. Den Vertragsentwurf wird nämlich IHR Anwalt aufsetzen und sicher nicht auf seine Belange abstellen.
Es ist momentan zwar anzunehmen, das sie bis zum Sanktnimmerleinstag (bzw. bis die Kinder aus dem Haus sind) dort wohnen bleibt, aber man weiß ja nie. Braucht ja nur ein neuer Mann auftauchen und schon sieht vielleicht alles ganz anders aus.
Dankbar für Eure Tips, allegria.
__________________ Leben muß man das Leben vorwärts, verstehen kann man es nur rückwärts. (Sören Kierkegaard)
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08.02.2010 12:42 |
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Prosop
Dabei seit: 25.01.2010
Beiträge: 54
Herkunft: NRW (OLG Hamm)
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| RE: Vertragsgestaltung Hausübertragung ohne Gegenwert |
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Verstehe ich das richtig? Sie muss ihm 15000 € zahlen und stellt dafür Bedingungen ? Mit welchem Recht ?
Er verzichtet auf 25000€ und der Vertrag wird von ihrem Anwalt aufgesetzt? Wieso?
Wenn ich jemand 25000€ schenken würde, kämen die Bedingungen von mir. Der Vertrag wird von meinem Anwalt aufgesetzt und nicht verhandelt.
Vielleicht habe ich das aber alles missverstanden....
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08.02.2010 18:47 |
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Wolfgang Becker
Administrator

Dabei seit: 28.12.2004
Beiträge: 15.214
Herkunft: Ludwigshafen/Rh., OT Hemshof
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| RE: Vertragsgestaltung Hausübertragung ohne Gegenwert |
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Hallo allegria, Formulierungen kann ich Dir keine nennen.
| Zitat: |
Raten in Höhe von ca. 1.000 Euro hat seit 2,5 Jahren er alleine
weiterbezahlt |
die er dann wohl nicht mehr zahlen will.
d.h., ja dann auf jeden Fall dass alles, was in Zukunft für die Werterhaltung oder gar -steigerung gemacht, -zahlt wird von Ex kommt. Deshalb denke ich dass hier nur der jetzige "Mehrwert" verhandelt, ggf. Festgeschrieben, werden kann, kein Zukünftiger.
| Zitat: |
| Den Vertragsentwurf wird nämlich IHR Anwalt aufsetzen |
dann auf jeden Fall vor Unterschrift vom "eigenen" RA checken lassen.
__________________ mfg WB

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08.02.2010 18:49 |
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Sannesu

Dabei seit: 07.02.2009
Beiträge: 57
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| RE: Vertragsgestaltung Hausübertragung ohne Gegenwert |
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Hallo, Allegria!
Als ich von meinem Exmann seinen Hausanteil übernommen habe, haben wir vereinbart, dass ich ihn an einem evtl. Mehrerlös bei Vekauf innerhalb von drei Jahren beteiligen muss. Im Vertrag beim Notar wurde das so formuliert:
"Schuldrechtlich und nicht zur Eintragung in das Grundbuch bestimmt, wird zwischen den Vertragsparteien folgendes vereinbart: Sofern die Erwerberin das im Wohnungsgrundbuch von XY Blatt 123 eingetragene Wohnungseigentumsrecht bis zum 31.03.2007 zu einem Kaufpreis veräußert, der den Betrag von 123.456,00 Euro übersteigt, wird der Übergeber zur Hälfte am Mehrerlös beteiligt.
Sollte der erzielte Kaufpreis unter dem vorgenannten Betrag liegen, wird der Verlust ebenfalls von den Vertragsparteien zur Häfte getragen."
Wir haben damals den Wert des Hauses von zwei Maklern ermitteln lassen und uns auf einen voraussichtlichen Verkaufserlös einigen können. Mein Exmann hat aber geglaubt, dass ich bei einem Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt mehr erzielen könnte, ich bin von eher sinkenden Marktpreisen ausgegangen. So kam die Regelung zustande, dass sowohl Mehrerlös als auch Verlust für einen Zeitraum von 3 Jahren gemeinsam getragen werden.
Den Zugewinnausgleich, den mein Exmann mir leisten musste, haben wir mit der Zahlung seines Hausanteils gleich verrechnet.
Das ist auch im Notarvertrag geregelt worden:
"Herr XY verpflichtet sich, an Frau XY einen Zugewinnausgleich von Euro 12.345,00 zu zahlen. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass Zugewinnausgleichszahlungen mit der in Abschnitt B § 3 dieser Urkunde vereinbarten Gegenleistung für die Übertragung des 1/2 Miteigentumsanteils verrechnet werden."
Wenn Du noch nähere Informationen brauchst, schreibe mir.
LG, SanneSu
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08.02.2010 19:05 |
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allegria

Dabei seit: 12.07.2007
Beiträge: 256
Herkunft: Niedersachsen
Themenstarter
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| RE: Vertragsgestaltung Hausübertragung ohne Gegenwert |
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Hallo sannesu,
1000 Dank, das mit dem Mehrerlös ist exakt die Formulierung, die uns fehlte!
Hallo prosop,
Du hast das nicht so falsch verstanden. Seine Wünsche fließen natürlich in den Vertrag ein. Aber nach dem Motto, wer bestellt, bezahlt, darf ruhig ihr Anwalt vortexten.
Und keine Sorge, alles ist gut, die beiden sprechen noch vernünftig miteinander trotz Scheidung. Hier wird was zum Wohl der Kinder gebastelt, was den "Schenker" aber ruhig schlafen lassen soll.
Hallo Wolfgang Becker,
das die Raten dann von ihr gezahlt werden und die Bank die Schuldhaftentlassung gibt, ist schon geklärt.
LG allegria.
__________________ Leben muß man das Leben vorwärts, verstehen kann man es nur rückwärts. (Sören Kierkegaard)
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08.02.2010 19:46 |
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