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Zum Ende der Seite springen Kindesunterhalt - Höherstufung
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Kindesunterhalt - Höherstufung Charly 07.02.2010 19:37
 RE: Kindesunterhalt - Höherstufung Max 07.02.2010 19:48
 RE: Kindesunterhalt - Höherstufung Thodie 07.02.2010 20:00
 RE: Kindesunterhalt - Höherstufung Max 07.02.2010 20:14

Autor
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Charly Charly ist weiblich


Dabei seit: 08.08.2005
Beiträge: 1

Kindesunterhalt - Höherstufung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo , nachdem die Unterhaltssätze angehoben wurden , war ich erst sehr erfreut ,denn in meinem Fall wären es 49,- Euro gewesen. Nun erschien das dem Kindesvater doch zuheftig und er ließ sich beim Anwalt beraten. Nun soll er nicht mehr wie die letzten Jahre nach der 5. Stufe zahlen sondern nur nach der 4. da es jetzt wohl keine Höherstufung mehr um 2 Stufen gibt . Wäre ja wieder nett vom Gesetgeber , oder stimmt das so nicht.
07.02.2010 19:37 Charly ist offline E-Mail an Charly senden Beiträge von Charly suchen Nehmen Sie Charly in Ihre Freundesliste auf
Max Max ist männlich
Moderator

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Dabei seit: 25.07.2005
Beiträge: 4.348
Herkunft: BW

RE: Kindesunterhalt - Höherstufung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Charly,

die Hochstufung um 2 Stufen wurde schon im letzten Jahr durch den BGH ausgehebelt. Durch die neue DT hat sich für Dich und den KV nicht wirklich etwas geändert (ich gehe mal davon aus, dass er nur einem Kind gegenüber verpflichtet ist).
Wenn Du einen dynamischen Titel hast, muss er erst einmal die 49 € mehr bezahlen. Ohne Dein Einverständnis bekommt er die Hochstufung nur per Klage weg.

Grüße

__________________
Max

Die Stärke unserer Überzeugung ist schlechterdings kein Beweis für ihre Richtigkeit. (John Locke, engl. Philosoph und Politiker)


07.02.2010 19:48 Max ist offline E-Mail an Max senden Beiträge von Max suchen Nehmen Sie Max in Ihre Freundesliste auf
Thodie


Dabei seit: 31.12.2009
Beiträge: 76

RE: Kindesunterhalt - Höherstufung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Naja, Max...

das hört sich jetzt so an als hätte sich nichts geändert.

Tatsächlich wurde die Leitlinien angepasst. Und das OLG Düsseldorf hat auf den Zusammenhang in der Presseerklärung ausdrücklich hingewiesen.

Insofern hat der KV recht! Aber ich stimme Max zu: Im zweifel muss er sein Recht einklagen - Ausgang offen!

Super Sache!

LG

Thodie
07.02.2010 20:00 Thodie ist offline Beiträge von Thodie suchen Nehmen Sie Thodie in Ihre Freundesliste auf
Max Max ist männlich
Moderator

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Dabei seit: 25.07.2005
Beiträge: 4.348
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RE: Kindesunterhalt - Höherstufung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Thodie,

Zitat:
das hört sich jetzt so an als hätte sich nichts geändert.

So wollte ich mich nicht verstanden wissen. Der BGH hatte im letzten Jahr entschieden, dass grundsätzlich eine Stufe reicht.
Die neue DT hat sich insofern geändert, als dass nur noch 2 Unterhaltsberechtigte zugrunde gelegt werden. Eigentlich konnte man nie grundsätzlich davon ausgehen, dass je fehlendem Berechtigten eine Stufe hoch gestuft werden konnte. Leider wurde das teilweise so ausgeurteilt und von den JAs so angewandt. Dem hat der BGH begegnet.

Grüße

__________________
Max

Die Stärke unserer Überzeugung ist schlechterdings kein Beweis für ihre Richtigkeit. (John Locke, engl. Philosoph und Politiker)


07.02.2010 20:14 Max ist offline E-Mail an Max senden Beiträge von Max suchen Nehmen Sie Max in Ihre Freundesliste auf
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