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Zum Ende der Seite springen PKH trotz Barvermögen?
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 PKH trotz Barvermögen? fliederbusch 08.02.2010 21:37
 RE: PKH trotz Barvermögen? Holzschuher 09.02.2010 09:25
 RE: PKH trotz Barvermögen? Maubär 09.02.2010 09:42
 RE: PKH trotz Barvermögen? fliederbusch 09.02.2010 17:24
 RE: PKH trotz Barvermögen? allegria 09.02.2010 19:06
 RE: PKH trotz Barvermögen? Scheidungsopfer 17.02.2010 12:33

Autor
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fliederbusch fliederbusch ist weiblich


Dabei seit: 08.06.2009
Beiträge: 22

PKH trotz Barvermögen? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo und einen schönen Abend!

Ich hab zwei Fragen zur PKH:
1.) Macht in meinem Fall ein Antrag überhaupt Sinn? (siehe Angaben unten), meine Anwältin meinte, ich soll es versuchen.
2.) Welche Rolle spielt Erspartes/Vermögen, abgesehen von den ZInseinkünften, die natürlich als Einkommen zu sehen sind.

Ich möchte demnächst die Scheidung einreichen. Meine Anwältin meinte, ich solle versuchen, Prozesskostenhilfe zu bekommen, was mich einigermaßen überrascht hat, da ich eigentlich ein ganz gutes Nettoeinkommen habe (ca. 3300). Allerdings habe ich auch hohe Fixkosten: Hauskredit und Nebenkosten und Kinderbetreuungskosten und private Krankenversicherung. Unterhalt zahlt mein Mann nicht. Wenn ich abziehe: Haus incl. Nebenkosten, Kinderbetreuung, Krankenversicherung und Auto , bleibt "zum Leben" (also Essen, Kleidung, Freizeit usw. usf.) noch ca. 1000 Euro (für mich und die zwei Kinder).
Keine Ahnung, ob da solch ein Antrag Sinn macht?

Ich dachte mir: Gut, man kanns ja versuchen.
Aber jetzt sehe ich auf dem Antrag, dass ja auch Vermögen einzutragen ist. Ich hab zwar durch das Haus in erster Linie Schulden, aber auch etwas Erspartes, so dass ich erstmal keine Probleme hätte, die Kosten für die Scheidung, solange sie im Rahmen bleiben, selbst zu zahlen. Ich lebe ja auch im AUgenblick sparsam, weil ich mit diesen Kosten rechne.
Welche Rolle spielt Vermögen bei der PKH? (Zinserträge kann man vergessen, ist bei mir kaum was).
Wird mein Vermögen mit den Schulden verrechnet?

Wenn solch ein Antrag sinnlos ist, möchte ich ihn auch nicht stellen.
Da wir nämlich Gütertrennung haben, bräuchte ich sonst erstmal meine Vermögensverhältnisse überhaupt nicht so detailliert zu belegen, nehme ich an?
Und es ist ja doch ein AUfwand.

Vielen Dank!
Fliederbusch
08.02.2010 21:37 fliederbusch ist offline Beiträge von fliederbusch suchen Nehmen Sie fliederbusch in Ihre Freundesliste auf
Holzschuher Holzschuher ist männlich


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Dabei seit: 13.08.2006
Beiträge: 637
Herkunft: Nürnberg

RE: PKH trotz Barvermögen? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,

hier mit diesem Programm

http://www.pkh-fix.de/

kann man zumindest vom Einkommen her mal gucken, ob PKH/VKH Sinn machen könnte. Vermögen wird da aber nicht berücksichtigt. Die Gerichte/Richter/innen handhaben das mit Vermögen durchaus unterschiedlich. Es gibt auch Freibeträge, die angesetzt werden (können), aber nirgendwo einheitlich festgelegt sind.

__________________
Gruß
Peter H.
09.02.2010 09:25 Holzschuher ist offline E-Mail an Holzschuher senden Homepage von Holzschuher Beiträge von Holzschuher suchen Nehmen Sie Holzschuher in Ihre Freundesliste auf
Maubär Maubär ist weiblich
Moderator

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Dabei seit: 08.04.2005
Beiträge: 495
Herkunft: Nordish by nature

RE: PKH trotz Barvermögen? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,
habe schon diverse Male für eine/n Bekannte/n den PKH-Bogen ausgefüllt und die Zahlen durchs Programm laufen lassn.
Bei Deinem Netto von 3300€ kann ich mir nicht vorstellen, daß PKH gewährt wird - allenfalls in Raten.
Ihr habt ja noch einen sehr großen Rest von 1000 € für 3 Personen übrig.
Ist auch fraglich, ob die angesetzten Posten anerkannt werden - wenn 1000 € übrig bleiben setzt Du ja 2300 € an Posten ab.
Sind die 3300 € übrigens Dein Durchschnittsnetto incl. evtl. Steuererstattung?
Die Anrechnung von Vermögen lag in mir bekannten Fällen auch immer im Ermessen des Richters.

__________________
Es hört doch jeder nur, was er versteht. (Johann Wolfgang von Goethe) Gruß von der Mau :-)))




09.02.2010 09:42 Maubär ist offline Beiträge von Maubär suchen Nehmen Sie Maubär in Ihre Freundesliste auf
fliederbusch fliederbusch ist weiblich


Dabei seit: 08.06.2009
Beiträge: 22

Themenstarter Thema begonnen von fliederbusch
RE: PKH trotz Barvermögen? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Vielen DAnk für die Antworten,

wenn ich es also richtig verstehe, gibt es eigentlich keine richtige Richtlinie, was das Vermögen angeht.

Was das Einkommen angeht...
Wie gesagt, ich selbst wär ja nie auf die Idee gekommen, PKH überhaupt zu beantragen. Nur zur Erklärung, was die Fixkosten angeht. Eigentlich heißt ja Netto ohne Krankenversicherung, dann wären es "nur" 2900 Euro. Steuererstattungen sind aber noch nicht dabei, das könnte nochmal 100 Euro im MOnat mehr ausmachen. Kinderbetreuung (notwendig wegen Berufstätigkeit) sind über 400 Euro, tja und dann eben Haus und noch noch ein bisschen Auto, so kommt das zustande. All diese Posten kann ich wenig beeinflussen im Augenblick (Auto brauch ich für Arbeitsweg), sind echte Fixkosten.
Aber mir ist schon klar, dass ich kein klassischer PKH-Fall bin, daher ja meine Zweifel, ob ich mich überhaupt damit rumschlagen soll.

Trotzdem: Nachdem ich mich ein bisschen damit beschäftig habe, bin ich nicht mehr sicher, ob es nicht doch was bringen könnte.

Deshalb meine Anschlussfrage:
Hab ich es richtig verstanden: Sollte PKH auf Raten bewilligt werden, hat man damit die Prozesskosten gedeckelt, d.h. zahlt evtl. nur einen Teil der tatsächlichen Kosten? (So ähnlich wie beim Bafög, wo man ja auch u.U. einen Teil der Kosten nicht zurückzahlt?)
(Ich hab was gelesen von 48 Monatsraten z.B. mal 30).

Viele Grüße
Fliederbusch
09.02.2010 17:24 fliederbusch ist offline Beiträge von fliederbusch suchen Nehmen Sie fliederbusch in Ihre Freundesliste auf
allegria allegria ist weiblich


Dabei seit: 12.07.2007
Beiträge: 256
Herkunft: Niedersachsen

RE: PKH trotz Barvermögen? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Fliederbusch,

mach Dir mal die Mühe, so einen PKH-Rechner mit Deinen individuellen Werten zu bestücken. Der spuckt am Ende auch die Ratenhöhe aus.

LG allegria

__________________
Leben muß man das Leben vorwärts, verstehen kann man es nur rückwärts. (Sören Kierkegaard)
09.02.2010 19:06 allegria ist offline Beiträge von allegria suchen Nehmen Sie allegria in Ihre Freundesliste auf
Scheidungsopfer Scheidungsopfer ist männlich


Dabei seit: 16.02.2010
Beiträge: 45

RE: PKH trotz Barvermögen? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Fliederbusch,
Einkommen musst Du rechnen.
Bei Vermögen hab ich folgendes erlebt: Meine Ex und ich hatten gemeinsames Vermögen (Bankguthaben), trotzdem hat sie PKH bekommen und ich nicht. Ihr Trick war, dass sie Ihren Teil wirksam(?) an ihre Eltern abgetreten hatte. Mir wurde von der Richterin entgegengehalten, ich hätte meinen Teil des Bankguthabens für die Prozeßführung einsetzen können, und da hab ich mich gewundert, dass das bei ihr nicht auch gegolten hat. Von dem Trick habe ich erst hinterher erfahren, und ob das alles legal war werden wir jetzt mal prüfen müssen....Auf jeden Fall hab ich erstmal alle Prozeßkosten zahlen müssen (in Höhe eines Mittelklassewagens...), und sie hat komplett alles vom Staat finanziert bekommen.

Kann also nur zustimmen, liegt im Ermessen des Richters bzw. wie Du das "verkaufst"

Gruß
SO

__________________
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17.02.2010 12:33 Scheidungsopfer ist offline E-Mail an Scheidungsopfer senden Beiträge von Scheidungsopfer suchen Nehmen Sie Scheidungsopfer in Ihre Freundesliste auf
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