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Hallo und einen schönen Abend!
Ich hab zwei Fragen zur PKH:
1.) Macht in meinem Fall ein Antrag überhaupt Sinn? (siehe Angaben unten), meine Anwältin meinte, ich soll es versuchen.
2.) Welche Rolle spielt Erspartes/Vermögen, abgesehen von den ZInseinkünften, die natürlich als Einkommen zu sehen sind.
Ich möchte demnächst die Scheidung einreichen. Meine Anwältin meinte, ich solle versuchen, Prozesskostenhilfe zu bekommen, was mich einigermaßen überrascht hat, da ich eigentlich ein ganz gutes Nettoeinkommen habe (ca. 3300). Allerdings habe ich auch hohe Fixkosten: Hauskredit und Nebenkosten und Kinderbetreuungskosten und private Krankenversicherung. Unterhalt zahlt mein Mann nicht. Wenn ich abziehe: Haus incl. Nebenkosten, Kinderbetreuung, Krankenversicherung und Auto , bleibt "zum Leben" (also Essen, Kleidung, Freizeit usw. usf.) noch ca. 1000 Euro (für mich und die zwei Kinder).
Keine Ahnung, ob da solch ein Antrag Sinn macht?
Ich dachte mir: Gut, man kanns ja versuchen.
Aber jetzt sehe ich auf dem Antrag, dass ja auch Vermögen einzutragen ist. Ich hab zwar durch das Haus in erster Linie Schulden, aber auch etwas Erspartes, so dass ich erstmal keine Probleme hätte, die Kosten für die Scheidung, solange sie im Rahmen bleiben, selbst zu zahlen. Ich lebe ja auch im AUgenblick sparsam, weil ich mit diesen Kosten rechne.
Welche Rolle spielt Vermögen bei der PKH? (Zinserträge kann man vergessen, ist bei mir kaum was).
Wird mein Vermögen mit den Schulden verrechnet?
Wenn solch ein Antrag sinnlos ist, möchte ich ihn auch nicht stellen.
Da wir nämlich Gütertrennung haben, bräuchte ich sonst erstmal meine Vermögensverhältnisse überhaupt nicht so detailliert zu belegen, nehme ich an?
Und es ist ja doch ein AUfwand.
Vielen Dank!
Fliederbusch
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08.02.2010 21:37 |
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Holzschuher

Dabei seit: 13.08.2006
Beiträge: 637
Herkunft: Nürnberg
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| RE: PKH trotz Barvermögen? |
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Hallo,
hier mit diesem Programm
http://www.pkh-fix.de/
kann man zumindest vom Einkommen her mal gucken, ob PKH/VKH Sinn machen könnte. Vermögen wird da aber nicht berücksichtigt. Die Gerichte/Richter/innen handhaben das mit Vermögen durchaus unterschiedlich. Es gibt auch Freibeträge, die angesetzt werden (können), aber nirgendwo einheitlich festgelegt sind.
__________________ Gruß
Peter H.
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09.02.2010 09:25 |
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Maubär

Moderator

Dabei seit: 08.04.2005
Beiträge: 495
Herkunft: Nordish by nature
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| RE: PKH trotz Barvermögen? |
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Hallo,
habe schon diverse Male für eine/n Bekannte/n den PKH-Bogen ausgefüllt und die Zahlen durchs Programm laufen lassn.
Bei Deinem Netto von 3300€ kann ich mir nicht vorstellen, daß PKH gewährt wird - allenfalls in Raten.
Ihr habt ja noch einen sehr großen Rest von 1000 € für 3 Personen übrig.
Ist auch fraglich, ob die angesetzten Posten anerkannt werden - wenn 1000 € übrig bleiben setzt Du ja 2300 € an Posten ab.
Sind die 3300 € übrigens Dein Durchschnittsnetto incl. evtl. Steuererstattung?
Die Anrechnung von Vermögen lag in mir bekannten Fällen auch immer im Ermessen des Richters.
__________________ Es hört doch jeder nur, was er versteht. (Johann Wolfgang von Goethe)
Gruß von der Mau :-)))
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09.02.2010 09:42 |
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fliederbusch

Dabei seit: 08.06.2009
Beiträge: 22
Themenstarter
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| RE: PKH trotz Barvermögen? |
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Vielen DAnk für die Antworten,
wenn ich es also richtig verstehe, gibt es eigentlich keine richtige Richtlinie, was das Vermögen angeht.
Was das Einkommen angeht...
Wie gesagt, ich selbst wär ja nie auf die Idee gekommen, PKH überhaupt zu beantragen. Nur zur Erklärung, was die Fixkosten angeht. Eigentlich heißt ja Netto ohne Krankenversicherung, dann wären es "nur" 2900 Euro. Steuererstattungen sind aber noch nicht dabei, das könnte nochmal 100 Euro im MOnat mehr ausmachen. Kinderbetreuung (notwendig wegen Berufstätigkeit) sind über 400 Euro, tja und dann eben Haus und noch noch ein bisschen Auto, so kommt das zustande. All diese Posten kann ich wenig beeinflussen im Augenblick (Auto brauch ich für Arbeitsweg), sind echte Fixkosten.
Aber mir ist schon klar, dass ich kein klassischer PKH-Fall bin, daher ja meine Zweifel, ob ich mich überhaupt damit rumschlagen soll.
Trotzdem: Nachdem ich mich ein bisschen damit beschäftig habe, bin ich nicht mehr sicher, ob es nicht doch was bringen könnte.
Deshalb meine Anschlussfrage:
Hab ich es richtig verstanden: Sollte PKH auf Raten bewilligt werden, hat man damit die Prozesskosten gedeckelt, d.h. zahlt evtl. nur einen Teil der tatsächlichen Kosten? (So ähnlich wie beim Bafög, wo man ja auch u.U. einen Teil der Kosten nicht zurückzahlt?)
(Ich hab was gelesen von 48 Monatsraten z.B. mal 30).
Viele Grüße
Fliederbusch
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09.02.2010 17:24 |
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allegria

Dabei seit: 12.07.2007
Beiträge: 256
Herkunft: Niedersachsen
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| RE: PKH trotz Barvermögen? |
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Hallo Fliederbusch,
mach Dir mal die Mühe, so einen PKH-Rechner mit Deinen individuellen Werten zu bestücken. Der spuckt am Ende auch die Ratenhöhe aus.
LG allegria
__________________ Leben muß man das Leben vorwärts, verstehen kann man es nur rückwärts. (Sören Kierkegaard)
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09.02.2010 19:06 |
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| RE: PKH trotz Barvermögen? |
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Hallo Fliederbusch,
Einkommen musst Du rechnen.
Bei Vermögen hab ich folgendes erlebt: Meine Ex und ich hatten gemeinsames Vermögen (Bankguthaben), trotzdem hat sie PKH bekommen und ich nicht. Ihr Trick war, dass sie Ihren Teil wirksam(?) an ihre Eltern abgetreten hatte. Mir wurde von der Richterin entgegengehalten, ich hätte meinen Teil des Bankguthabens für die Prozeßführung einsetzen können, und da hab ich mich gewundert, dass das bei ihr nicht auch gegolten hat. Von dem Trick habe ich erst hinterher erfahren, und ob das alles legal war werden wir jetzt mal prüfen müssen....Auf jeden Fall hab ich erstmal alle Prozeßkosten zahlen müssen (in Höhe eines Mittelklassewagens...), und sie hat komplett alles vom Staat finanziert bekommen.
Kann also nur zustimmen, liegt im Ermessen des Richters bzw. wie Du das "verkaufst"
Gruß
SO
__________________ Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber sie stirbt! (Jennifer Rostock)
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17.02.2010 12:33 |
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