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| KU Neuberechnung 2010 korrekt? |
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liebe forengemeinde,
nachdem ich nun sehr viel hier im forum mitgelesen habe und versucht habe mich auch auf diversen seiten zu informieren, stelle ich doch mal meine frage, weil ich mir total ungerecht behandelt vorkomme.
ich habe drei kinder, von drei frauen.
die beiden älteren, 12 und 17 leben bei ihren müttern, für die kinder bezahlte ich bisher 295 eur zahlbetrag.
meine dritte tochter lebt bei mir und meiner frau, meine jüngste ist 4.
ich gehe einer nichtselbständigen arbeit und einem gewerbe nebenher nach
mein netto liegt bei knapp 1700 eur nach berechnung eines der ja.
und setzt sich zusammen aus netto monatlich llt. abrechnung hauptberuf inklusive 13 monatsgehalt auf etwa 1610 und monatlich nebengewerbe etwa 90 eur
der entsprechende brief war heute im kasten.
für mein gewerbe habe ich ausführliche rechnungen, eür und viele weitere belege eingereicht, für meinen hauptberuf die verdienstbescheide der letzten zwei monate, sowei meine steuererklärung für 2007, die noch beim finanzamt liegt, darin ausgewiesen auch vorsorge beträge für bu versicherung, riesterrente, ausgewisene fahrtkosten - 6 tage woche a 25 km je einfache fahrt.
der selbstbehalt wurde mir auf 850 runtergekürzt, da ich ja mit meiner frau gemeinsam wirtschafte.
mir fehlt in der berechnung der abzug meier werbungskosten für fahrt etc zur regelmässigen arbeitsstelle, sowie die rund 100 eur abzug für altersvorsorge und berufunfähigkeitsvorsorge.
ausserdem habe ich für eines der beiden nicht bei mir wohnenden kinder monatliche fahrt und umganskosten von rund 150 eur.
ich finde meine jüngste toichter muss ie auch die letzten jahre immer hinter den ansprüchen der nciht bei mir lebenden kinder zurückstehen und finde es ungerecht. denn wenn beide jugendämter gleich rechnen bleiben mir 1700-850 = verteilungsmasse 850 , die sich dann auf 2 x 334 KU = 668, somit würde für eine jüngste nur 182 verbleiben.
mal abgesehen, daß ich erstens nciht mit der herunterstufung des selbstbehaltes einverstanden bin müsste mein netto meiner einschätzung mindestens um die fahrtkosten und vorsorgebeträge nach unten korrigiert werden.
also um rund 250 eur monatlich geringer berechnet werden....
sehe ich das falsch?
ach das ganze ist so eine ungerechtigkeit..
ich arrbeite viel und will nicht mal, daß ich allein der nutzniesser bin, aber das meine jetzige frau immer meine anderen kinder subventionieren muss und auch mein jüngstes kind benachteiligt wird, finde ich eine sauerei.
liebe grüße
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28.01.2010 17:29 |
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Holzschuher

Dabei seit: 13.08.2006
Beiträge: 636
Herkunft: Nürnberg
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| RE: KU Neuberechnung 2010 korrekt? |
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Hallo,
es hat Sie keiner gezwungen, 3 Kinder in die Welt zu setzen!
Wenn man es aber tut/getan hat, sollte man sein möglichstes tun, damit alle klar kommen. Wenn man untereinander nicht klar kommt, sollen Gesetze u.a. weiterhelfen. Dass es dabei nicht immer gerecht zugeht bzw. zugehen kann ist auch klar.
Ein Grundsatz in diesem Zusammenhang ist:
| Zitat: |
| Gegenüber minderjährigen Kindern besteht gem. § 1603 Abs. 2 BGB eine gesteigerte Unterhaltspflicht. Dies hat zur Folge, dass die Eltern eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit trifft. Sie können deshalb dazu verpflichtet sein, in zumutbaren Grenzen einen Orts- oder Berufswechsel vorzunehmen, um ihre Unterhaltsverpflichtung erfüllen zu können. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen sie alle zumutbaren Erwerbsmöglichkeiten ausschöpfen und sogar berufsfremde Tätigkeiten unterhalb ihrer gewohnten Lebensstellung aufnehmen (BGH, FamRZ 1994, 372). Geschieht das nicht, so sind im Rahmen der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit fiktive Einkünfte anzurechnen, die die Unterhaltsverpflichteten durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit erzielen könnten. |
Den 90.- € - Job würde ich lassen, einen zusätzlichen Nebenjob annehmen und dann weitersehen.
Jammern "macht Kinder nicht satt".
__________________ Gruß
Peter H.
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28.01.2010 18:01 |
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mirreichts
Dabei seit: 28.01.2010
Beiträge: 14
Themenstarter
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| RE: KU Neuberechnung 2010 korrekt? |
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nicht jedes leben verläuft gleich und gradlinig.
ich jammere nicht, ich finde nur die geldmässige übervorteilung der nicht bei mir lebenden kinder ungerecht.
da stehe ich ja nicht alleine.
gekniffen sind die väter, die zahlen und ihren pflichten eben nachkommen wollen, aber eben geldmässig nicht mehr erwirtschaften (können).
daß auch trotz 60 stunden woche bei mir eben nicht mehr an geld netto rausspringt, ist halt leider ein fakt, den ich bei dem derzeitigen wirtschaftsklima nicht allein zu vertreten habe.
danke, daß du auf die sachlichen fragen meine detailierten anfrage eingegangen bist..
vorverurteilungen ohne kenntnis meiner persönlichen umstände zeugen von weitblick.
gruß
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28.01.2010 18:08 |
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Max
Moderator

Dabei seit: 25.07.2005
Beiträge: 4.348
Herkunft: BW
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| RE: KU Neuberechnung 2010 korrekt? |
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Hallo mirreichts,
nehmen wir die Verteilmasse von 850 €, denn zur Herabstufung oder Anrechnung der aufgezählten dinge kann ich ohne Hintergründe nichts sagen, dann müsste trotzdem eine Mangelfallberechnung erfolgen.
Kind1 334 € + Kind2 334 € + Kind3 222 € = 890 €
Unterhalt Kind 1: 334x850/890 = 319 €
Unterhalt Kind 2: 334x850/890 = 319 €
Unterhalt Kind 3: 222x850/890 = 212 €
Lege diese Berechnung dem Jugendamt vor. Sie ist aus der
"C. Mangelfälle" der Düsseldorfer Tabelle entnommen.
Grüße
__________________ Max
Die Stärke unserer Überzeugung ist schlechterdings kein Beweis für ihre Richtigkeit.
(John Locke, engl. Philosoph und Politiker)
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28.01.2010 18:39 |
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mirreichts
Dabei seit: 28.01.2010
Beiträge: 14
Themenstarter
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| RE: KU Neuberechnung 2010 korrekt? |
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@ max
danke für deine antwort.
ich habe mir die berechnung nun im detail angeschaut.
sie geht tatsächlich nur von 5% pauschal ermittelten kosten für arbeitsmittel und fahrtkosten aus.
die vorsorgebeiträge zu meiner riesterrente (50eur monatlich) und zu meiner berufsunfähigkeitsversicherung (45 eur monatlich) wurden nicht berücksichtigt, sowie meine täglichen fahrtkosten bei 6 tage woche (ich habe auch samstags und auch an manchen feiertagen und sonntagen dienst) sodaß ich 250 tage geltend mache a 25 km x2 a 0,3 centwurden nicht berücksichtigt.
es wurde ein mangelfall erkannt, aber hat aufgrund einer unterschreitung von 10% auf den regelsatz "aufgerundet"
wären die anderen von mir nachgewiesenen und eben genannten kosten berücksichtigt worden, wäre mein netto höchstens mit ca. 1550 zu berücksichtigen gewesen.
so würde ich zumindest das sehen.
ich habe seit der geburt meiner jüngsten, diese zunächst nicht in die berechnung nicht einfliessen lassen und habe immer brav meinen hundertprozentregelsatz bezahlt, aber die diesjährige erhöhung schlägt dem fass den beiden aus, ich kann's einfach nicht mehr..knapse eh immer am dispo rum. und meine jüngste muss immer in die röhre gucken.
daher habe ich sie nun mit einrechnen lassen.
aus meiner sicht hätte sich daher der zahlbetrag für die beiden anderen verringern müssen.
aber dann wird einfach hier und da ein bischen was unterstellt und fiktiv eingerechnet oder nach bedarf der selbstbehalt gekürzt.
ich verstehe leider immer mehr, die zahlenden, die sich dem ganzen durch nichtstun entziehen.
grüße
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28.01.2010 20:05 |
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Holzschuher

Dabei seit: 13.08.2006
Beiträge: 636
Herkunft: Nürnberg
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| RE: KU Neuberechnung 2010 korrekt? |
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Hallo,
sicher, es ist schwer nachzuvollziehen, dass die Ersparnisse, die man durch das Zusammenleben mit dem neuen Partner nicht behalten darf, sondern durch Absenkung des Selbstbehaltes ggf. weiterreichen muss.
Es dient aber wem: Dem Kind, damit es im Mangelfall eben noch möglichst viel bekommt.
Auch - und das meinte ich u.a. auch mit Ungerechtigkeit - ist es ggf. schwer nachzuvollziehen, wenn aufgrund meines obigen Zitates jemanden fiktive Einkünfte zugerechnet werden und jemand etwas bezahlt von etwas was er nicht hat.
Aber es dient wiederum wem: Eben, dem Kind, damit zumindest möglichst der Mindesunterhalt gesichert ist.
Das sind 2 Beispiele für Sachverhalte, die in der Rechtsprechung entwickelt worden sind. Sicher, man mag das wie gesagt ungerecht empfinden, aber der Ansatz ist meist der Gleiche, das Kind und dessen "Bedarf".
Dass es in Zeiten von Hartz IV sicher nicht wenig Diskussion darüber gibt, was so manche Familien mit Erhöhung von Kindergeld oder insgesamt damit anstellen oder eben mit Kindesunterhalt, ist schlimm genug.
Aber hier den Hebel anzusetzen sehe ich ehrlich gesagt eben auch nicht als zwingend an.
Ich z.B. bin in einer Familie mit 2 Kindern gross geworden, habe selbst zwei Kinder. Ich habe a) erfahren, wie u.a. eben auch teuer es ist, mich zusammen mit meinem Bruder groß zu ziehen und war das b) mit ein Grund dafür, dem Wunsch meiner Frau nach einem dritten Kind eine "Absage" zu erteilen.
Ich weiß, die Lebenssachverhalte sind sehr verschieden, zu komplex um Schubladen aufzumachen, etc..
Aber ich mache Schubladen auf, wenn mir mal der Kragen platzt (passiert nicht so oft, versprochen). Und die Gerichte installieren "Schubladen", um nach Möglichkeit Einzelfallgerechtigkeit herzustellen bzw. den hehren Versuch zu unternehmen.
Nix für ungut!
__________________ Gruß
Peter H.
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28.01.2010 20:32 |
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mirreichts
Dabei seit: 28.01.2010
Beiträge: 14
Themenstarter
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| RE: KU Neuberechnung 2010 korrekt? |
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| Zitat: |
Original von Holzschuher
Es dient aber wem: Dem Kind, damit es im Mangelfall eben noch möglichst viel bekommt.
........
Aber es dient wiederum wem: Eben, dem Kind, damit zumindest möglichst der Mindesunterhalt gesichert ist.
! |
aber es darf eben nicht immer nur dem kind dienen, welches nicht beim unterhaltspflichtigen lebt.
die benachteiligung des nicht barunterhaltsberechtigten kindes ist es, was mich stört und natürlich die insgesamte ungerechtigkeit und schieflage, die mit diesem unterhaltsmodell geschaffen wird.
es gibt ja bereits mehr als eine sehr interessante diskussion hier zum thema naturalunterhalt und barunterhalt.
grüße
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28.01.2010 22:43 |
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Zita

Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 243
Herkunft: Deutschland
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28.01.2010 19:15 |
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mirreichts
Dabei seit: 28.01.2010
Beiträge: 14
Themenstarter
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| RE: KU Neuberechnung 2010 korrekt? |
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@zita
so sehe ich es auch.
aber es geht bei der ganzen chause ja schon lange nicht mehr um das wohl der kinder sondern um die subvention der mütter...
jaja
es wird jetzt wieder einige kommentare hageln...
aber ich denke das gros der zahlenden wird es ähnlich sehen.
anders kann es auch nicht erklärbar sein, daß der mindestbedarf eines "privat" unterhaltenen kindes anders sein soll, als der eines durch die "öffentliche hand" unterhaltenen.
hierzu gab es ja in diesem forum schon viele stimmen.
ich will mich nicht aus der verantwortung stehlen, ich zahle meinen unterhalt schon seit vielen, vielen jahren und richte mir zeit ein und nehme die kosten auf mich, mit meinen kindern auch umgang zu haben, aber diese ungleichbehandlung nervt mich gewaltig.
grüße
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28.01.2010 20:12 |
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Karbon

Moderator
Dabei seit: 19.02.2008
Beiträge: 1.360
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| RE: KU Neuberechnung 2010 korrekt? |
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Hallo mirreichts,
| Zitat: |
| jaja es wird jetzt wieder einige kommentare hageln... |
Du hättest Deine Tochter vor 4 Jahren angeben sollen, damit sie berücksichtigt wird in der Berechnung. Das hast Du bewußt nicht gemacht - also jetzt nicht nörgeln, bringt nix.
Die Annahme, dass die Mutter - wenn sie nur anteiligen KU für das Kind aufgrund einer Mangelfallberechnung erhält - damit subventioniert wird, ist ja wohl etwas falsch. In Fällen, in denen nicht mal der Mindestunterhalt gezahlt wird, legt der betreuende Elternteil immer drauf. Mit 295 EUR mtl. kommt man bei einem 17 Jahre alten Kind keinesfalls klar.
LG - Karbon
__________________
Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
Hafes (1319 - 1389)
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28.01.2010 20:46 |
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mirreichts
Dabei seit: 28.01.2010
Beiträge: 14
Themenstarter
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28.01.2010 21:02 |
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Karbon

Moderator
Dabei seit: 19.02.2008
Beiträge: 1.360
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| RE: KU Neuberechnung 2010 korrekt? |
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Hallo mirreichts,
| Zitat: |
| ich sehe nicht ein, warum die beiden anderen kinder verhältnismässig besser da stehen sollen, als meine jüngste. |
Das ist auch nicht einzusehen - alle Deine Kids haben Anspruch auf Unterhalt. Deswegen hättest Du sie ja schon vor 4 Jahren angeben sollen *schimpft*
LG - Karbon
PS: In ca. 10-12 Jahren wird Dir vermutlich einiges klar werden
- was so ne Tochter kostest
__________________
Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
Hafes (1319 - 1389)
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28.01.2010 21:16 |
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mirreichts
Dabei seit: 28.01.2010
Beiträge: 14
Themenstarter
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| RE: KU Neuberechnung 2010 korrekt? |
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bisher musste ich keine mangelfallberechnung auslösen, weil ich alle kinder gleichermassen, wenn auch mit ein bischen einschränken meinerseits und jonglieren unterhaltsmässig versorgen konnte.
meine grosse ist nun schon 16, die mittlere 12, ich weiss genau, was kinder in dem alter kosten - sowohl an geld als auch an nerven..;-)
wieso denken eigentlich immer viele, daß man als getrennter vater keine ahnung von seinen kindern hat?
es geht darum, daß ich es nun nicht mehr kann..
die kaufkraft schwindet, die nettolöhne sind gesunken, gebühren steigen, die lebenshaltungskosten ebenfalls, und die zahlbeträge exorbitant, wie ich finde.
grüße
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28.01.2010 21:27 |
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Karbon

Moderator
Dabei seit: 19.02.2008
Beiträge: 1.360
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| RE: KU Neuberechnung 2010 korrekt? |
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Hallo mirreichts,
| Zitat: |
| wieso denken eigentlich immer viele, daß man als getrennter vater keine ahnung von seinen kindern hat? |
Wer denkt das denn? Ich sprach lediglich davon, das Dir erst in Jahren klar wird, das Jugendliche teurer als die von Dir geleisteten 295 EUR sind. Wer 295 KU für eine Jugendliche zahlt, dem sollte klar sein, dass man davon keinesfalls noch die KM mitfinanziert.
LG - Karbon
__________________
Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
Hafes (1319 - 1389)
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29.01.2010 19:46 |
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Susanne

Administrator

Dabei seit: 04.06.2005
Beiträge: 1.602
Herkunft: NRW
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| RE: KU Neuberechnung 2010 korrekt? |
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| Zitat: |
| ich sehe nicht ein, warum die beiden anderen kinder verhältnismässig besser da stehen sollen, als meine jüngste. |
Hallo mirreichts,
da ist irgendwo ein Knick in deiner Logik. Auch dein jüngestes Kind hat doch eine Mutter. Kann die nicht ihren Teil beitragen?
Susanne
__________________ Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muß auch mit der Justiz rechnen.
(Dieter Hildebrandt, dt. Kabarettist, *1927)
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29.01.2010 10:22 |
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Zita

Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 243
Herkunft: Deutschland
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| RE: KU Neuberechnung 2010 korrekt? |
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Hallo!
Ja, den Knick in der Logik kenne ich auch.
Ex meines Partners: Zwei Kinder, 10 und 12, ganztags betreut, KU u. BU ingesamt in vierstelliger Höhe, Erwerbsobliegenheit null.
Ich: kleines Kind unter drei, Vollzeittätigkeit, d.h. erheblicher Beitrag auch zum ´Barunterhalt` des eigenen Kindes.
Partner: Selbstbehalt gesenkt, damit er den titulierten BU (!) bedienen kann. Konsequenz für mich: größerer finanzieller Aufwand zum Unterhalt meines eigenen Kindes. So versuche ich es zu sehen. Für mein Kind zahle ich gerne, für das bequeme Leben der Ex auf der Couch weniger gerne.
Die Krönung: Ex droht jetzt aufgrund Erhöhung der DT zu pfänden. Doch mein Partner lebt ja schon unter dem Selbstbehalt, die Erhöhung der DT führt ja nicht automatisch zur Senkung des EU-Titels. Aber "sie ist ja im Recht" (O-Ton).
Die Frage "Aber auch die beiden älteren Kinder haben doch eine Mutter, die ihren Teil beitragen könnte?" stellen wir uns regelmäßig. Leider sind wir die einzigen.
"Knick in der Logik" ist für solche Verhältnisse ein sehr liebenswerter Ausdruck. Die schärfere Variante von ´verdreht` gefällt mir da schon besser.
LG
Zita
PS: Und da es ja hier im Prinzip gar nicht um Mütter, Erst- oder Zweitfrauen geht, sondern um die Kinder: Warum wird meineTochter zugunsten einer erwachsenen Frau finanziell benachteiligt? Das ist Diskriminierung. Ja, das ist pervers.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Zita: 29.01.2010 10:40.
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29.01.2010 10:37 |
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mirreichts
Dabei seit: 28.01.2010
Beiträge: 14
Themenstarter
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| RE: KU Neuberechnung 2010 korrekt? |
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@zita
ja frag mal meine frau, die hat ebenfalls den kanal richtig voll davon.
zumal die ex der mittleren selbst fast das doppelte verdient von mir.
dieses unterhaltssystem ist einfach nur ungerecht und völlig aus dem ruder gelaufen.
ich habe gerade ein antwort auf meine einwände erhalten, in der selbst der zuständige ja-mitarbeiter genau das sagt, aber was soll er machen. er hat die bestimmungen nicht gemacht , sondern muss sie nur durchsetzen.
gerade mit der jüngsten erhöhung, die in seinen augen völlig unverhältnismässig und ncih korrespondierend mit dem seit jahren gleich gebliebenen selbstbehalt ist, hat er seine verständnisprobleme...
grüße
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29.01.2010 11:05 |
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Susanne

Administrator

Dabei seit: 04.06.2005
Beiträge: 1.602
Herkunft: NRW
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| RE: KU Neuberechnung 2010 korrekt? |
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Hallo mirreichts,
| Zitat: |
| es gibt ja bereits mehr als eine sehr interessante diskussion hier zum thema naturalunterhalt und barunterhalt. |
diese Diskussion soll ja so verstanden werden, dass nicht mehr getrennt wird in Betreuung und KU, sondern dass beide Eltern zum Unterhalt des Kindes beitragen. Die Betreuung ist dann 'Vergnügen'. Die Argumente habe ich verstanden (wenn ich persönlich sie auch in dieser Form nicht nachvollziehen kann).
Der Fehler in der Logik liegt darin, dass du für euer jüngstes Kind aber genau das beanspruchst = DU allein bist für den Unterhalt zuständig. Sollte ich das falsch verstanden haben, korrigier mich.
Gruß
Susanne
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29.01.2010 13:55 |
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Susanne

Administrator

Dabei seit: 04.06.2005
Beiträge: 1.602
Herkunft: NRW
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29.01.2010 13:38 |
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Zita

Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 243
Herkunft: Deutschland
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| RE: KU Neuberechnung 2010 korrekt? |
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Hallo Susanne,
danke für dein Verständnis.
Danke auch für deine Belehrung, auch wenn ich ´mirreichts` durchaus richtig verstanden hatte, aber das konntest du ja nicht wissen.
Der Unterschied im Ärger dürfte - wenn überhaupt - lediglich ein gradueller sein.
LG
Zita
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29.01.2010 14:16 |
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mietzi


Dabei seit: 16.10.2007
Beiträge: 743
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| RE: KU Neuberechnung 2010 korrekt? |
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Hallo Susanne,
warum soll die Mutter des 3. Kindes für dessen Barunterhalt alleine aufkommen und die anderen Mütter nicht wenigstens anteilig.
Alle drei Frauen wussten, dass sie keine "Großverdiener" an Land gezogen haben.
Ich kann den Ärger der "fremde" Kinder finanzierenden Frauen verstehen.
Gruß
Mietzi
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29.01.2010 10:44 |
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Thodie
Dabei seit: 31.12.2009
Beiträge: 76
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29.01.2010 11:04 |
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mirreichts
Dabei seit: 28.01.2010
Beiträge: 14
Themenstarter
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| RE: KU Neuberechnung 2010 korrekt? |
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@thodie
danke für dein verständnis.
viele wollen unterhaltszahler, die versuchen, ku zu reduzieren, werden erstmal gerne als egoistische und verantwortungslose zeitgenossen stigmatisiert.
tipps für gute anwälte gerne als pn an mich..
weiss eigentlich jemand was konkretes über die kosten?
ich müsste ja wahrscheinlich doppelt prozessieren, da zwei unterschiedliche jugendämter involviert sind.
grüße
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29.01.2010 14:00 |
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Karbon

Moderator
Dabei seit: 19.02.2008
Beiträge: 1.360
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| RE: KU Neuberechnung 2010 korrekt? |
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Hallo leibeigener,
ich habe 2 Deiner Beiträge aus diesem Thread zwecks Diskussion im Forenteam vorerst hier rausgenommen. Ggf. stellen wir diese anschließend wieder ein.
Karbon
__________________
Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
Hafes (1319 - 1389)
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29.01.2010 19:56 |
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| RE: KU Neuberechnung 2010 korrekt? |
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Hallo,
ich finde es klasse das immer gesagt wird, das das Geld ja für die Kinder ist. Aber was ist dann zb. in den Sommerferien? da habe ich zb. meinen Sohn bei mir für drei Wochen, und was ist mit dem Unterhalt? den muß ich in voller Höhe überweisen, und darf noch Geld ausgeben damit wir was zu essen haben. Das Ganze grenzt doch sehr stark an Betrug. Der einzige dumme ist doch immer nur ein zahlender Papa.
Gruß
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29.01.2010 20:54 |
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mirreichts
Dabei seit: 28.01.2010
Beiträge: 14
Themenstarter
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| RE: KU Neuberechnung 2010 korrekt? |
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das ist doch privatvergnügen..,-)
o-ton eines ja-mitarbeiters vor eingn jahren, als ich auf umgangskosten ansprach.
grüße
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31.01.2010 20:20 |
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mirreichts
Dabei seit: 28.01.2010
Beiträge: 14
Themenstarter
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| RE: KU Neuberechnung 2010 korrekt? |
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hab von beiden ja die vorläufige berechnung:
bei beiden wurden meine angegebenen fahrtkosten nicht berücksichtigt, darauf angesprochen, heisst es, es würde zunächst nochmal ein vergleich zu öffentlichen verkehrsmitteln herangezogen.
also dennoch - neuberechnungsgrund.
beide haben meine angegebene riester und berufsunfähigkeitsbeiträge noch nicht berücksichtigt.
tzes, nächster grund.
wie ist das eigentlich mit den kosten für risikolebensversicherung zur abdeckung eines kredites?
so jetzt soll ich noch wohnwertermittlung machen, damit ich beschäftigt bin.
und zur berücksichtigung meiner betreuungskosten/umgangskosten soll ich eine aufstellung machen, wann meine kinder in 2009 bei mir waren....uffff
häte ich doch mal buch geführt...
und nochso ein paar nachweise werden verlangt..
aber immerhin bereitschaft zur neuberechnung wird signalisiert.
grüße
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08.02.2010 23:42 |
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sonnenfee
Dabei seit: 19.07.2007
Beiträge: 33
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09.02.2010 07:45 |
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mirreichts
Dabei seit: 28.01.2010
Beiträge: 14
Themenstarter
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| RE: KU Neuberechnung 2010 korrekt? |
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das ist die zeit, die wöchentlich zusammenkommt mit haupt und nebenjob.
meine woche hat nicht 5 tage sondern meist 6 oder 7.
natürlich gibt es arbeitsrechtliche regeln, aber wen interessieren die..
das JA nicht...
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09.02.2010 08:36 |
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Impressum
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