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Zum Ende der Seite springen Heimlicher Umzug
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Heimlicher Umzug robby61 29.01.2010 22:25
 RE: Heimlicher Umzug dady 31.01.2010 17:03
 RE: Heimlicher Umzug robby61 31.01.2010 18:03
 RE: Heimlicher Umzug Heinrich 31.01.2010 18:01
 RE: Heimlicher Umzug Lilly29 31.01.2010 19:58
 RE: Heimlicher Umzug robby61 31.01.2010 20:53
 RE: Heimlicher Umzug piano 04.02.2010 09:33
 RE: Heimlicher Umzug robby61 06.02.2010 17:45
 RE: Heimlicher Umzug Karbon 07.02.2010 18:59
 RE: Heimlicher Umzug piano 08.02.2010 09:24
 RE: Heimlicher Umzug robby61 08.02.2010 19:19
 RE: Heimlicher Umzug piano 08.02.2010 19:49
 RE: Heimlicher Umzug robby61 08.02.2010 20:34

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robby61


Dabei seit: 29.01.2010
Beiträge: 6

Heimlicher Umzug Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo zusammen,

es gibt zwar schon viele Beiträge zu dem Thema aber ich versuche es dennoch.

Meine Tochter hatte sich 2008 im August nach einer Tätlichkeit seitens des Ex Freundes von diesen getrennt.
Er hatte ihr das Nasenbein gebrochen, da sie schnellst aus Wohnung gefüchtet war lies sie dummerweise den Sohn der schlief zurück, wollte ihn später mit Begleitung abholen. Dies verhinderte aber unsere Super Rechtssprechung. Kind darf micht aus gewohnter Umgebung entfernt werden usw.

Bei einen Eilantrag ans Familiengericht, fliel komischerweise die Entscheidung:
Tochter geht Arbeiten schichten, Freund nicht( Harz4), also kann Kind bei Freund blieben, Mutter hat ihn am Wochenende. Wenn die Köperverletzung nicht gewesen wäre an sich gute Entscheidung.

Nun ist der gute Mann mit Kind ohne es der Mutter mitzuteilen am Montag 180 km weggezogen. Erfahren hat sie es heute per sms da sie der KV gebeten hatte wie vereinbart am WE den kleinen zur Abholung anzuziehen usw. Tel Kontakt verhinderte es schon vorher immer unter der Woche.

Im Beschluss steht als Begründung folgendes:
Das Kind soll bis zur Entgültigen Entscheidung im gewohnten Umfeld bleiben, also in der frühreren Wohnung der gemeinsamen Parteien also beim Vater. Somit soll Verhindert werden dass der Kontakt nicht abbricht und eine Entfremdung eintritt.

Hat der Typ nun gegen den Beschluss verstoßen? kann man da Polizeilich etwas unternhmen? Wer weis da Rat.
29.01.2010 22:25 robby61 ist offline Beiträge von robby61 suchen Nehmen Sie robby61 in Ihre Freundesliste auf
dady


Dabei seit: 15.01.2010
Beiträge: 12
Herkunft: irgendwo

RE: Heimlicher Umzug Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Besteht denn gSR ? Warum hat sich Tochter am nächsten Tag keine
Hilfe geholt von JA und Polizei oder Frauenhaus ?
Leider kann ich deine Geschichte nicht ganz glauben. Bei Gewalt hätte
sie ihr Kind noch am gleichen Tag bei sich gehabt.

dady

__________________
Alleinerziehender Vater

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von dady: 31.01.2010 17:05.

31.01.2010 17:03 dady ist offline E-Mail an dady senden Beiträge von dady suchen Nehmen Sie dady in Ihre Freundesliste auf
robby61


Dabei seit: 29.01.2010
Beiträge: 6

Themenstarter Thema begonnen von robby61
RE: Heimlicher Umzug Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Glaubwürdig ist das nicht wenn man es liest, konnten ja die Entscheidung selbst nicht glauben. Wie soll da ein Außenstehender klar kommen.

Hilfe geholt dazu mal folgendes,
nach dem Angriff mit Nasenbeinbruch war sie noch soweit das sie erst mal in die Arbeit gegangen ist aus Angst den Arbeitspltz zu verlieren.
Am an diesen ( Arbieitsplatz)hat sie es dann ihrer Mutter erzählt, die auch dort arbeiten und mich dann angerufen. Anschliesend sind wir ins Krankenhaus gefahren und dort erst erfuhren wir dann dass die Nase gebrochen ist.
Vom Krankenhaus zur Polizei und Anzeige erstattet. Termin in der Sache ist auch schon 3 x verschoben worden und nun verm im 6 .02.
Sie hatte dann diese Beamten gebeten mit in die Wohnung zu fahren, weil sie Sachen und Kind holen möchte.

Die fuhren auch mit, sie konnte notwende Sachen nehmen und Kind war nicht in Wohnung, die Polizei sagte sie darf es( KInd) nicht einfach mitnehmen.
Frauenhaus war nicht nörig denn der Typ wird sich hüten in meine nähe zu kommen. Sie wohne ja paar Wochen dann bei uns.
So das Jugendamt kannst vergessen, die haben mir noch ein Verhältniss mit ihr unterstellt weil ich mich so vehement für sie eingesetzt habe.
Dazu , Tochter ist nicht leibliiche sondern aus 1. Ehe meiner Frau, sind aber 20 j verh und Tocher war damals 6 j. Ihr leiblicher Vater ist verstorben.


Krönung des ganzen war dann noch, wir haben dann beim Kinderschutzbund angrufen da gibts eine Hotline auch für Großeltern bei Problemen. Die nette Frau am anderen Ende meinte, wir sollen zum zuständigen Richter fahren und die Sache vortragen, auch die Bemerkung des Jungendamts dazu.

Machten wir am nächsten Tag, fragten im Geschäftszimmer brav nach ob der Richter zu sprechenist erklärten auch was wir wollten.
Folge war, der Richter schrieb dass als Nachteil in den Beschluss zum Umgansrecht.
Er nannte es eine unaufgefoderte Vorsprache.
Dabei hätte er ja nur sagen müssen, Leute sorry geht nicht Ende. Aber er hörte sich alles geduldig an , war sehr freundlich dabei und dann hinterrücks dass naja. Wollte verm seine Karriere nicht schaden, war ja auf weg zum Direktor des Gerichts, da kann man sich keine Patzer leisten.

Bei einer späteren Zeugenvernehmung rückte der Polizist nach 3 Monaten mit dem Angebot raus , sie in das Schutzprogram zu nehmen, was das da noch bringen sollte ist auch rätselhaft.

Frage an dady , was ist gSR?
31.01.2010 18:03 robby61 ist offline Beiträge von robby61 suchen Nehmen Sie robby61 in Ihre Freundesliste auf
Heinrich Heinrich ist männlich


Dabei seit: 03.01.2005
Beiträge: 381
Herkunft: Niedersachsen

RE: Heimlicher Umzug Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Wenn es noch keine endgültige Entscheidung gibt, hat der Vater gegen den Beschluss verstoßen!

Mutter sollte schleunigst Antrag stellen.

cool
31.01.2010 18:01 Heinrich ist offline E-Mail an Heinrich senden Beiträge von Heinrich suchen Nehmen Sie Heinrich in Ihre Freundesliste auf
Lilly29


Dabei seit: 04.08.2007
Beiträge: 243

RE: Heimlicher Umzug Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

ALso deine Geschichte hört sich in der Tat völlig verworren an.

Ist deine Tochter verheiratet oder haben beide das Sorgerecht für das Kind?

Hat der Mann denn früher schonmal Gewalt gegen deine Tochter oder das Kind angewendet?

LG Lilly
31.01.2010 19:58 Lilly29 ist offline Beiträge von Lilly29 suchen Nehmen Sie Lilly29 in Ihre Freundesliste auf
robby61


Dabei seit: 29.01.2010
Beiträge: 6

Themenstarter Thema begonnen von robby61
RE: Heimlicher Umzug Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Man muss dazu sagen, der eigene Anwalt war eine Pflaume, für uns wars erst nicht übersichtlich klang alles super was er machte nur das Ergebniss war dann null.
Sie ist nicht verh, Sorgerecht haben beide* leider*

Nein war nicht das erste mal, vor geraumer Zeit trat er Haustüre ein, und schleuderte sie durch Wohnung. Nur das hat sie erst nach der Trennung erzählt.
Er hatte auch schon eine Verhandlung wegen schwerer Körperverletzung, nur die wurde mangels Beweise eingestellt.
Auflage die Anwaltskosten der Nebenklage zahlen.
Das er gegen den Beschluss verstoßen hat war schon klar, ab morgen ist neue Anwältin dabei mal sehen ob die fit ist.
Der hat ja auch gegen Sorgerecht verstoßen, hatte damals den kleinen eigenmächtig vom ganztags Kindergarten abgemeldet, dass juckte weder Kindergarten noch Jugendamt. Gegen den laufen nun 3 Strafanzeigen, Beleidigung, Kindesentzug , Köperverletzung, läuft immer noch rum und grinst sich eins.

Bei der Köperverletzung erzählte er dem Famg. er sei aus derm Zimmer, als er wieder reinkam blutete sie aus Nase.
Gut das die Polizei das nicht glaubte, Jugendamt kam das glaubhaft vor, man kann sich ja auch selber die Nase brechen.
Das bezeugte der Typ sogar an Eides Statt, eine folgende Strafazeige wurde eingestellt, da lt Staatsanwalt die bei der folgenden Strafmaßgebung nicht wesentlich ins Gewicht falle. Was immer dass auch bedeuten soll

.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von robby61: 31.01.2010 20:58.

31.01.2010 20:53 robby61 ist offline Beiträge von robby61 suchen Nehmen Sie robby61 in Ihre Freundesliste auf
piano piano ist männlich


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Dabei seit: 18.11.2009
Beiträge: 147

RE: Heimlicher Umzug Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Robby,


ich kann Deine Aufrgeung nachvollziehen, allerdings ist alles wa Du geschrieben hast nicht gerade schlüssig.

Also wenn der KV der KM "eine ballert", dann gibt es das Opferschutz-Gesetz. KM kann dann die Polizei rufen und KV muss fü r10 tage auf der Parkbank (oder sonst wo) verbringen und darf sich Kind und Km sowie der Wohnung in diesem Zeitraum nur bis auf 100Meter nähern.


KM und KV sind nicht verheiratet, KV hat aber eine Vaterschaftsanerkennung (mit KM Einwilligung) unterzeichnet?

Gibt es ärztliche Diagnosen über den ANsenbeinbruch?

Gibt es zeugen über die Gewaltausbrüche des KV?

Wie wird die Betreuung von KM während sie arbeiten geht sichergestellt?

Hat KM sich irgend etwas "gelappt"? Falsche Scham wäre jetzt fehl am Platz, deswegen bist Du ja hier, um Antworten zu erhalten.


Du merkst selbst in den Antworten dass Deine Darstellung/Sichtweise "unrund" ist.


Vile Glück
piano

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Liebe überwindet Zeit und Raum . . .
04.02.2010 09:33 piano ist offline E-Mail an piano senden Beiträge von piano suchen Nehmen Sie piano in Ihre Freundesliste auf
robby61


Dabei seit: 29.01.2010
Beiträge: 6

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RE: Heimlicher Umzug Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Piano,

auf so ausführliche Fragen werde ich auch ausführlich Antworten.

Zu der Frage Vaterschaftsanerkennung, ja sicher ist die Unterzeichnet , waren ja vorher 5 j zusammen.
FRage Oferschutzgesetz, das wusste sie und sie bekam es wie ich schon mal in einer Antwort geschrieben hatte ert sehr spät ( Ca 2 Monate) hinterher angeboten von der Polizei. Zu dem Zeitpunkt hatte sie bereits eigene Wohnung also sinnlos.
Am folgetag als sie mit den beiden Polizeibeamten in die Wohung gegangen ist, durfte sie nach deren Anweisung nur persönliche Sachen schnell mitnehmen, die beiden Helden in Grün , kümmerten sich dazu nicht weiter.
Auf ihre bitte das sie ihr Kind mitnehmen möchte, kam von den beiden ist lt Gesetz nicht erlaubt, ob es nun stimmte oder nicht.? Ein Mädchen mit 25 j und Ausbilung in Alenpflege hat keine Sorgerecht Gesetze im Kopf und im Wissenspool.

Ärztliche Diognosen gibts es zwei, eine hat der Diensthabene Arzt an ihren Arbeitsplatz und dann noch eine im Krankenhaus mit Röntgen durchgeführt.
Zeugen gibts ja, aber keinen Augenzeugen sondern einen am Telefon der hatte zu dem Zeitpunkt mit ihr telefoniert.
Das war wie wir erfahren haben
1. nicht der 1. tätliche Angriff auf sie, von den anderen hatte niemand kenntnisse
2. War es auch nicht der erste Auftritt vor Gericht von dem KV wg. Körperverletzung.

Was verstehst unter gelappt?
Da könnte sein was ist, niemand hat das recht einen anderen zu schlagen. Ich bin mit meiner 20 J zusammen, streiten auch mal , aber mir würde nie einfallen egal warum tätlich zu werden.

Zu weitern Info,

am vergangenen Donnerstag war eine Hauptverhandlung, diese wurde mit aussicht auf neuen Termin nach 2 Stunden vertagt.
Grund , die Staatsanwaltschaft läd noch Zeugen ( Arzt) nach, um dann eine vorsatz Handlung nachzuweisen.
Wie man sieht die Justiz ist zwar langsam aber dennoch ist Licht am Horizont.

Was aber wichtiger wäre als die Körperverletztung, das der 6 j Junge wieder dahin kommt wo er sein soll, bei der Mutter.
Bisher sind weder noch offizell Adresse noch Telefonnummer bekannt wo der Typ ist. Bei Personenfeststellung im Gericht muss man ja als Zeuge draussen bleiben , daher auch keine Möglichkeit diese zu erfahren.
Nachfrage beim Jungenamt , kam Kommentar sie dürfen nach Datenschutzrecht keine Adresse bekannt geben.
Und was soll daran "Unrund" sein?
Wenn es nicht Datenrechtlich bedenklich wäre, würde ich mal den beschluss hochladen, evtl würde es dann runder werden.
06.02.2010 17:45 robby61 ist offline Beiträge von robby61 suchen Nehmen Sie robby61 in Ihre Freundesliste auf
Karbon Karbon ist weiblich
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RE: Heimlicher Umzug Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Robby,


willkommen im Forum smile

Das ist schon sehr unschön, was anscheinend gerade mit Deiner Tochter und ihrem Kind passiert. Da anfangs nicht alles optimal gelaufen zu sein scheint, ist es jetzt um so wichtiger, das die Anwältin Deiner Tochter zügig und akkurat arbeitet.

Zitat:
Das er gegen den Beschluss verstoßen hat war schon klar, ab morgen ist neue Anwältin dabei mal sehen ob die fit ist.

Ich hoffe doch, eine Fachanwältin für Familienrecht?


LG - Karbon

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Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
Hafes (1319 - 1389)



07.02.2010 18:59 Karbon ist offline Beiträge von Karbon suchen Nehmen Sie Karbon in Ihre Freundesliste auf
piano piano ist männlich


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RE: Heimlicher Umzug Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo robby,

sehe ich das jetzt richtig, dass das Kind per Gerichtsbeschluss wieder bei der Mutter ist? Wie ist die denn ausgefallen. Per Urteil?

Und das es eine strafrechtliche Verhandlung wegen Körperverletzung gibt? Aber der KV mit Abwesenheit glänzte?

War er auch schon bei der familien-gerichtlichen Verhandlung (nicht mit) dabei?

Gruß Piano

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08.02.2010 09:24 piano ist offline E-Mail an piano senden Beiträge von piano suchen Nehmen Sie piano in Ihre Freundesliste auf
robby61


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RE: Heimlicher Umzug Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Erst mal danke für die netten Anworten:-)

Zu den Fragen,
nein der kleine ist nach wie vor beim KV, auch ist die Adresse weiterhin sozusagen unbekannt. Offizell wissen wir nur die Stadt aber keine Strasse, keine Hausnummer. Inoffizell wissen wir es natürlich, da ich beim Einwohnermeldeamt nachgefragt habe.Seine Anwältin sollte nach seinen Worten weiteres bekannt gebeen, wie es scheint sind der die Argumente ausgegangen. Da man nichts hört von ihr.
Heute sind es 2 Wochen das er weg ist.
Die Hauptverhandlung war eine Strafsache wg. Köperverletztung, sie hatte ihn ja angezeigt wegen dem Nasenbeinbruch. Es wurde aber ein neuer Termin in aussicht gestellt, da Staatsanwalt dem KV "Vorsatz" nachweisen möchte , daher werden noch Zeugen nachgeladen.
Tochter hat nun eine Fachanwältin für Familenrecht ja, der vorherige Anwalt war zwar ein sehr bedachter Mann, aber in dem Fach ohne Erfahrung da mehr auf Verkehrsrecht ausgerichtet.
Der KV war schon bei den Terminen, wenn er bei der Strafrechtlichen gefehlt hätte , wärs ein Geschenk gewesen, denn dann wäre er erst mal in U- Haft gelandet.
Bei der Fam. rechtlichen Sache war er sicher auch da, konnte dort sein Lügengebäude errichten.
Behauptete sogar er wäre gelernter Koch, wo er doch Maler und Verpacker ist, nur dem glaubte man man eben .

Denken aber dass diesmal der Ofen aus ist, da ja der erste Beschluss des FG nur vorläufig gewesen ist bzw. ist.
Zwischenzeitlich hat sich einiges geändert,
Tochter hat nurn eigne Wohnung usw, das war ja zum Termin damals noch offen.
Zudem hat sie ein Attest wo der kleine eine eitrige Mittelohrentzündung hatte und sie mit ihm am Besuchswochenende zum Notdienst gefahren ist.

Aussage vom KV:
wegen bisschen Ohrenschmerzen gehst du mit ihm zum Arzt.
Dazu noch ein paar diverse SMS von Ihm.

Wenn es vorbei ist und der neue Beschluss rechtskräftig,
werden wir auch die Beschlüssse, ohne Namen und ohne Ortsangabe online Stellen.

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von robby61: 08.02.2010 19:21.

08.02.2010 19:19 robby61 ist offline Beiträge von robby61 suchen Nehmen Sie robby61 in Ihre Freundesliste auf
piano piano ist männlich


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RE: Heimlicher Umzug Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Robby,

ich bin jetzt nicht "der Fachmann", da bekommst Du hier noch mehr Antworten, aber erst mal das Grundsätzliche:


Du schreibst in Deine Antworten sehr "durcheinander". Dies ist erstmal nach zu vollziehen wegen der ganzen Emotionen die in Dir hoch kochen.

Aber als ein paar Anhaltspunkte für Deine Tochter und Enkel, und die Zukunft:


(Lieb gemeintsmile )

1. Strukturier Dich (Euch)
Wenn Ihr so "durcheinander" im gericht erscheint ist der Richter so sehr damit beschäftigt Euch zu folgen, auf dass er sehr schwer richtig "richten" kann.

Also, mach Dir einen fahrplan. Du wirfst die Gerichtstermine der Strafsache mit denen der Familiensache scheinbar (auf jedenfall für mich) durcheinander (auf jedenfall liegt bei Dir Straf- und Familiensache sehr nah bei einander...)

WICHTIG: Was Ihr im FamGerichtstermin behauptet MUSS! beweisbar sein. Als Bsp. Koch. Wenn Du den Malergeselllenbrief von KV in der Hand hast , also dass er kein koch ist (und KV dass nur benutzt hat um irgend etwas darzustellen) dann beweis das Gegenteil. Je mehr Du wirklich "handfeste" Beweise hast umso mehr wird das Gericht Eurer Seite glauben.

Lüge Nicht! Behaupte nie etwas was einfach nicht stimmt. Alles was Ihr sagt muss einen Beweis haben (schriftlich, Parktickets, Aussagen KiGa, Ärzte, Arbeitgeber usw)

Die Polizei beamten dürfen auch befragt werden (muss Euer RA aber vorher in die Klage reinschreiben / die müssen geladen werden)

Mit den Ohrenschmerzen ist das so ne Sache. Mein Kind ist 4 jahre und ziemlich oft "urplötzlich" an "meinem" Wochenende krank geworden. Ich würde KM aber dann nix vorwerfen, kann die ja nix dafür dasss das Kind Freitagnachmittag 17:06Uhr krank wird wenn es 14:05Uhr noch gesund war...
Kinder werden halt nicht tagelang krank, sondern bei denen kommt das von jetzt auf gleich. Ich persönlich würde dies NICHt vor Gericht benutzen, allerdings wie immer Auslegungssache....

Also nochmal:

Zitat:
Denken aber dass diesmal der Ofen aus ist, da ja der erste Beschluss des FG nur vorläufig gewesen ist bzw. ist.

Welcher beschluss? Wegen FamG Sache oder wegen Körperverletzung?

Gruß Piano


P.S. ich hab immer noch nicht verstanden warum der KV das Kind hat. gab es eine "einstweilige Anordnung" vorher?

__________________
Liebe überwindet Zeit und Raum . . .

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von piano: 08.02.2010 19:51.

08.02.2010 19:49 piano ist offline E-Mail an piano senden Beiträge von piano suchen Nehmen Sie piano in Ihre Freundesliste auf
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Themenstarter Thema begonnen von robby61
RE: Heimlicher Umzug Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Sorry wegen dem Durcheinander,

habe es nach den Fragen die kamen sortiert (:-

Keine bedenken dass es im Gericht so wirr her geht, habe normal schon einen klaren und Logisch denkenden Kopf, bringt normal mein Beruf mit sich.

Zu deiner Frage wegen dem vorläufigen Beschluss,
selbstverständlich meinte ich den vom FG.
In Strafsache wird es ja Urteil geben, Beschluss ergeht nur wenn er Ratenzahlungen usw bekommt ( Geldstrafe).
Warum die beiden Verfahren so nah zusammen sind bei meinen Antworten, nun,
die Körperverletzung war der Grund warum sich meine Tochter von Ihm getrennt hatte. Daher hängen beide Verfahren in dem Sinne zusammen.

Denn er stellt Kindsmutter in dass Licht, sie hat Wohnung ohne das Kind und ohne Grund verlassen. Auf Deutsch, sie hat nach seinen Angaben keinen Lust gezeigt sich um dass Kind zu kümmern.
Da die Strafsache zu dem Zeitpunkt des FG beschlusses noch nicht am laufen war, ausser der Anzeige, konnte der Richter das auch nicht mit in seinen Beschluss nehmen. Es stellte sich eben so dar wie er behauptete.
Er streitet ja immer noch ab es getan zu haben. Nur, ausser den beiden war keine in Wohnung, ausser dem Kind klar.


Die einzige Chance die sie damals gehabt hätte, wäre das Schutzprogramm gewesen, das wollte sie damals nicht in Anspruch nehmen.
Denke ihr war noch nicht klar was da nachkommt.
Manche Frauen glauben ja immer es geht noch , selbst wenn sie Messer im Rücken haben.

Fakt war,
passiert war das ganze von einen Freitag auf Samstag Nacht.
Wir sind dann Samstagabend in die Notaufnahme gefahren.
Am Montag war der KV schon bei einer Anwältin und beim Jugendamt, da hatte sie noch überlegt was sie tun soll.
Zurückgehen oder Anzeigen.
Am Dienstag der Folgewoche ist sie dann zur Polizei und hat Anzeige erstattet. Am Mittwoch selber Woche war schon ein Brief seiner Anwältin in Post, wo er das Aufenthalsbestimmungsrecht fordert und zugleich den kleinen vom Ganztagskindergarten abgemeldet.

Wie man am Zeitverlauf sieht war das penibel von Ihm geplant.

Was die Ausagen betreffen, mit Beruf usw. sind die zu 100 % auch beweisbar und Unterlagen in form von Zeugnissen Lebenslaufe usw haben wir.
Was bei seinen Aussagen nicht der fall ist, als Beispiel die Aussage an das FG das er sie nicht geschlagen habe, das an Eides Statt unterschrieben.
Bewiesen ist derzeit dass er es getan hat, offen ist nur noch war es vorsatz oder nicht.
Somit hat er auch das FG wissenlich belogen.

Was die Ohrenschmerzen betrifft, sicher sind Kinder oft Krank, nur wenn schon Eiter aus dem Ohr läuft ist das nicht mehr eine harmlose Erkranung die man eben mal übersieht.
08.02.2010 20:34 robby61 ist offline Beiträge von robby61 suchen Nehmen Sie robby61 in Ihre Freundesliste auf
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