mirdrea
Dabei seit: 15.01.2010
Beiträge: 7
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Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung |
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Hallo!
Ich bin neu hier und habe ein paar Fragen (viele genau genommen) und hoffe auf Antwort.
Ich fang mal an:
Also mein Mann und ich erwarten in den nächsten 6 Wochen ein gemeinsames Kind. Mein Mann hatt zwei Unterhaltspflichtige Kinder im Alter von 11 und 16 Jahren. Die Ex Frau ist selber wieder verheiratet und mit neuem Zuwachs (3. Kind des neuen Ehemannes -3 Jahre alt). Nun hat sie im Okt. 2009 über das Jugendamt eine neue Unterhaltsberechnung angestrebt, diese läuft auch noch und wir haben (wie sich das gehört) alle Unterlagen dazu eingereicht, warten jedoch auf eine Neuberechnung seit jetzt ca. 3 Monaten und haben dem Amt auch meine Schwangerschaft und voraussichtl. Geburtstermin mitgeteilt. Durch die neue UT sind wir jetzt verunsichert und wissen nicht genau was wir machen sollen, ich möchte 12 Monate Elternzeit nehmen bekomme dann auch Elterngeld!
wie verhält sich das mit der Unterhaltszahlung?
wird das Elterngeld als Einkommen mitgerechnet?
wenn ja (warum das Gehalt des neuen Ehepartners ihrerseits nicht?)
3 Kinder oder 4 Personen (mit mir)?
wie stehe ich in diesem Programm da?
Nach Düsseldorfer Tabelle ist mein Mann in der 2 Stufe.
Ist der Selbstbehalt bei einer Familie nicht höher als 900 Euro?
Würde mich über eine schnelle Antwort freuen
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15.01.2010 18:51 |
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Zita

Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 243
Herkunft: Deutschland
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| RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung |
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Hallo!
Einige Fragen kann ich, glaube ich, beantworten:
1) Elterngeld ist kein KU-relevantes Einkommen für die Kinder aus der ersten Ehe.
2) 3 Kinder sind unterhaltsberechtigt. Ob du unterhaltsberechtigt bist, hängt meines Wissens von der Höhe des Elterngelds ab. Nehmen wir mal an, du beziehst den Höchstsatz (1800) - dann reicht das Geld für deinen eigenen Unterhalt. Wo die Grenze ist, weiß ich nicht genau (770?).
3) Der Selbstbehalt bei neuer Familie ist nicht höher als wenn er alleinstehend wäre. Also 900.
Liebe Grüße
Zita
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17.01.2010 14:09 |
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gaggien

Dabei seit: 26.01.2008
Beiträge: 415
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| RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung |
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Hallo!
Das JA wird jetzt bei der KU-Berechnung das "neue" Kind unberücksichtigt lassen, da man keine Anträge für Fakten stellen kann, die noch nicht passiert sind (Geburt).
Ich würde aber entweder auf eine Klausel bestehen, dass nach der Geburt neu berechnet wird oder dass das JA gleich rechnet, was ab Geburt des "neuen" Kindes zu zahlen ist.
Spart dem JA auch Zeit.
LG gaggien
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17.01.2010 15:34 |
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mirdrea
Dabei seit: 15.01.2010
Beiträge: 7
Themenstarter
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| RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung |
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hallo!
vielen dank für die gesendete Antwort.
LG
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18.01.2010 14:55 |
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Wolfgang Becker
Administrator

Dabei seit: 28.12.2004
Beiträge: 15.217
Herkunft: Ludwigshafen/Rh., OT Hemshof
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| RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung |
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Hallo mirdrea, erst mal Willkommen in den ISUV Foren.
| Zitat: |
| Würde mich über eine schnelle Antwort freuen |
aber sicher doch. Wir arbeiten unentgeltlich, aber Tag + Nacht um unsere - nichtzahlende - Kundschaft zufriedenzustellen. Auf Wunsch wird auch gehext, nur Wunder dauern etwas länger.
| Zitat: |
| wie verhält sich das mit der Unterhaltszahlung? |
die endet dadurch nicht. Evtl. kann wegen "mehr Unterhaltsberechtigten" nach unten gestuft werden. Hier dann auf Mindestunterhalt.
| Zitat: |
| wird das Elterngeld als Einkommen mitgerechnet? |
wenn es darum geht ob Du damit für Deinen Unterhalt selbst sorgen kannst: ja.
| Zitat: |
| wenn ja (warum das Gehalt des neuen Ehepartners ihrerseits nicht?) |
ganz einfach: weil bei minderjährigen Kindern nur der "nicht betreuende" ET barunterhaltspflichtig ist.
__________________ mfg WB

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18.01.2010 18:38 |
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mirdrea
Dabei seit: 15.01.2010
Beiträge: 7
Themenstarter
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| RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung |
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Hallo!
Vielen dank für die Antworten, die gesetzliche Lage der Zahlenden und bekommenden Personen finde ich total "wirsch"! Aber wie man sieht kann man machen was man möchte der Gesetzgeber sagt und man muss sich dran halten. Ich bin doch auch im etwas anderen Sinne für die Unterhaltsmitzahlung meiner Stiefkinder verantwortlich, denn auch ich gehe arbeiten und betreue die Kinder mit in den Ferien, an den Wochenenden etc. da wird dann das Gehalt in """" mitgerechnet bei den EX Frauen der des neuen Partners NIE. Aber gut nehmen es hin, wie es ist
bleibt einem ja auch nichts anderes übrig.
liebe Grüsse
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19.01.2010 12:18 |
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| RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung |
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| Zitat: |
Original von Wolfgang Becker
| Zitat: |
| Würde mich über eine schnelle Antwort freuen |
aber sicher doch. Wir arbeiten unentgeltlich, aber Tag + Nacht um unsere - nichtzahlende - Kundschaft zufriedenzustellen. Auf Wunsch wird auch gehext, nur Wunder dauern etwas länger. |
;-) hallo, und die seit jahren zahlende kundschaft würde sich auch über schnelle und kompetente antwort freuen... ;-)
mfg. spielmatz
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19.01.2010 14:30 |
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mirdrea
Dabei seit: 15.01.2010
Beiträge: 7
Themenstarter
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| Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung |
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Zusammengefügt !
WB
Hallo!
Gibt es denn keinen der sich mit Thema auskennt und auf meine Fragen antwortet?
LG
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17.01.2010 12:06 |
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| RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung |
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| Zitat: |
Original von mirdrea
Zusammengefügt !
WB
Hallo!
Gibt es denn keinen der sich mit Thema auskennt und auf meine Fragen antwortet?
LG
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hallo,
das scheint echt ein schwieriges thema zu sein? uns betrifft das auch, allerdings nur in ähnlicher form (durch heirat) ...
mfg. spielmatz
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19.01.2010 14:33 |
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Kusi

Dabei seit: 06.01.2010
Beiträge: 56
Herkunft: Hamburg
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| RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung |
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Hallo,
bei mir wurde das Elterngeld mit angerechnet.
Soweit ich weiß, sind aber 300€ nicht anrechenbar. Z.B. Du bekommst
900€ und 600€ werden nur angerechnet.
Da es bei uns ein Mangelfall war (1 Kind mit Ex zwei mit mir, Ex und ich) wurde uns durch
das Zusammenleben vor der Hochzeit ein Selbstbehalt vom nur ca. 750€ gegönnt wegen eheählicher Gemeinschaft.
Ihr neuer Lover wurde auch nicht zur Verantwortung gezogen
Alles ganz schön ungerecht...
Liebe Grüße
Kusi
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19.01.2010 21:49 |
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mirdrea
Dabei seit: 15.01.2010
Beiträge: 7
Themenstarter
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| RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung |
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Hallo!
Auch dir lieben dank für die Antwort. Ja es ist echt ungerecht nur der Vater (bzw. der zahlende) wird immer in die Schuld genommen, mal ehrlich ungerechter kann es doch gar nicht zugehen.
Bis jetzt weiß ich noch immer nicht, was wir zahlen müssen, wenn unser Kind da ist, aber auch wir brauchen Brot zum essen und sprit um die Kinder abzuholen, denn es ist ja undenkbar die Kinder mal zu bringen
Ok wenn sich was tut geb ich bescheid, wie es gerechnet wird.
LG
mirdrea
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20.01.2010 14:13 |
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DieTriene

Dabei seit: 31.01.2008
Beiträge: 322
Herkunft: Hamburg
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| RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung |
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Hallo Miirdrea,
so schwierig ist doch die Berechnung eigentlich gar nicht.
Wenn Du weißt, was Dein Mann verdient, kannst Du ihn doch in die entsprechende Stufe der Düsseldorfer Tabelle einordnen.
Wenn Du sagst, sein Gehalt würde eine Stufe 2 bedeuten, kannst Du davon ausgehen, dass er, da er ja dann 4 Unterhaltsberechtigte zu bedienen hat, in die 1. Stufe heruntergestuft wird.
Da die 3 Kinder im ersten Rang zu bedienen sind, wird Dein Unterhalt erst nachrangig fällig.
Der Selbstbehalt in Höhe von Eur 900,- könnte wegen Einsparungen durch Zusammenleben reduziert werden.
Das hängt aber auch ein wenig von eurer Argumentationskette ab.
Da Du durch "nur noch" Elterngeld ja auch auf Unterhalt angewiesen bist, sind da ja kaum Einsparungen zu erwarten....!
Jedenfalls versucht unsere Anwältin bei Gericht dies gerade durch zu bringen.
Wir sind allerdings nicht verheiratet :-)
Ist denn der Selbstbehalt in Höhe von Eur 900,- bei Zahlung des Unterhalts in Stufe 1 für alle 3 Kinder denn überhaupt tangiert?
LG
DieTriene
__________________ LG
Triene
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Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
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20.01.2010 14:39 |
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mirdrea
Dabei seit: 15.01.2010
Beiträge: 7
Themenstarter
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| RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung |
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hallo triene!
kann ich nicht genau sagen, da mein mann 2x im jahr kurzarbeit hat und das immer einen ganzen monat lang, sind wir zurzeit einwenig mit den finanzen in einbuße. bisher haben wir immer ordnungsgemäß für 2 kinder kinder nach 2. stufe gezahlt, schwer auch manchmal aber ohne chance. nur 900 euro mein mann, ich und das baby, ne da weiss ich gar nicht wie wir leben sollen. ab wann ist man denn als frau vom ehemann mit unterhaltspflichtig ab dem mutterschutz bei einer schwangerschaft? diese gesetze machen mich noch kirre.
lg mirdrea
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20.01.2010 14:53 |
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Zita

Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 243
Herkunft: Deutschland
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| RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung |
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Hallo!
Also, nur 900 für dich, deinen Mann und das Baby, das stimmt ja nicht. Zu den 900 Euro Selbstbehalt deines Mannes kommen ja noch mind. 300 Euro Elterngeld, Kindergeld und der Kindesunterhalt für euer Kind (für letzteres müsst ihr allerdings die Neuberechnung abwarten oder eine Abänderungsklage machen oder euch schriftlich mit der KM einigen, das kann man nicht einfach eigenmächtig machen).
Arbeitest du? Dann bekommst du im Mutterschutz ja noch dein Gehalt, so dass du dann nicht unterhaltsberechtigt bist.
Dass der ´Lover` nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, stimmt so auch nicht. Nehmen wir mal an, dein Mann kann den KU nicht mehr bezahlen, die KM verdient nichts, der ´Lover` allerdings genug - dann muss er - ob er will oder nicht - sowohl für die KM als auch für die Kinder aufkommen, wenn diese bei ihm im Haushalt wohnen. Das ist, glaube ich, seit 2006 Gesetz.
LG
Zita
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Zita: 20.01.2010 15:12.
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20.01.2010 15:11 |
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