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Zum Ende der Seite springen Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung mirdrea 15.01.2010 18:51
 RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung Zita 17.01.2010 14:09
 RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung gaggien 17.01.2010 15:34
 RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung mirdrea 18.01.2010 14:55
 RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung Wolfgang Becker 18.01.2010 18:38
 RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung mirdrea 19.01.2010 12:18
 RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung spielmatz 19.01.2010 14:30
 Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung mirdrea 17.01.2010 12:06
 RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung spielmatz 19.01.2010 14:33
 RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung Kusi 19.01.2010 21:49
 RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung mirdrea 20.01.2010 14:13
 RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung DieTriene 20.01.2010 14:39
 RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung mirdrea 20.01.2010 14:53
 RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung Zita 20.01.2010 15:11

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mirdrea


Dabei seit: 15.01.2010
Beiträge: 7

smile Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo!

Ich bin neu hier und habe ein paar Fragen (viele genau genommen) und hoffe auf Antwort.

Ich fang mal an:
Also mein Mann und ich erwarten in den nächsten 6 Wochen ein gemeinsames Kind. Mein Mann hatt zwei Unterhaltspflichtige Kinder im Alter von 11 und 16 Jahren. Die Ex Frau ist selber wieder verheiratet und mit neuem Zuwachs (3. Kind des neuen Ehemannes -3 Jahre alt). Nun hat sie im Okt. 2009 über das Jugendamt eine neue Unterhaltsberechnung angestrebt, diese läuft auch noch und wir haben (wie sich das gehört) alle Unterlagen dazu eingereicht, warten jedoch auf eine Neuberechnung seit jetzt ca. 3 Monaten und haben dem Amt auch meine Schwangerschaft und voraussichtl. Geburtstermin mitgeteilt. Durch die neue UT sind wir jetzt verunsichert und wissen nicht genau was wir machen sollen, ich möchte 12 Monate Elternzeit nehmen bekomme dann auch Elterngeld!
wie verhält sich das mit der Unterhaltszahlung?
wird das Elterngeld als Einkommen mitgerechnet?
wenn ja (warum das Gehalt des neuen Ehepartners ihrerseits nicht?)
3 Kinder oder 4 Personen (mit mir)?
wie stehe ich in diesem Programm da?
Nach Düsseldorfer Tabelle ist mein Mann in der 2 Stufe.
Ist der Selbstbehalt bei einer Familie nicht höher als 900 Euro?

Würde mich über eine schnelle Antwort freuen
15.01.2010 18:51 mirdrea ist offline Beiträge von mirdrea suchen Nehmen Sie mirdrea in Ihre Freundesliste auf
Zita Zita ist weiblich


Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 243
Herkunft: Deutschland

RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo!

Einige Fragen kann ich, glaube ich, beantworten:

1) Elterngeld ist kein KU-relevantes Einkommen für die Kinder aus der ersten Ehe.

2) 3 Kinder sind unterhaltsberechtigt. Ob du unterhaltsberechtigt bist, hängt meines Wissens von der Höhe des Elterngelds ab. Nehmen wir mal an, du beziehst den Höchstsatz (1800) - dann reicht das Geld für deinen eigenen Unterhalt. Wo die Grenze ist, weiß ich nicht genau (770?).

3) Der Selbstbehalt bei neuer Familie ist nicht höher als wenn er alleinstehend wäre. Also 900.

Liebe Grüße
Zita
17.01.2010 14:09 Zita ist offline E-Mail an Zita senden Beiträge von Zita suchen Nehmen Sie Zita in Ihre Freundesliste auf
gaggien gaggien ist weiblich


Dabei seit: 26.01.2008
Beiträge: 415

RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo!

Das JA wird jetzt bei der KU-Berechnung das "neue" Kind unberücksichtigt lassen, da man keine Anträge für Fakten stellen kann, die noch nicht passiert sind (Geburt).

Ich würde aber entweder auf eine Klausel bestehen, dass nach der Geburt neu berechnet wird oder dass das JA gleich rechnet, was ab Geburt des "neuen" Kindes zu zahlen ist.

Spart dem JA auch Zeit.

LG gaggien
17.01.2010 15:34 gaggien ist offline E-Mail an gaggien senden Beiträge von gaggien suchen Nehmen Sie gaggien in Ihre Freundesliste auf
mirdrea


Dabei seit: 15.01.2010
Beiträge: 7

Themenstarter Thema begonnen von mirdrea
RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

hallo!

vielen dank für die gesendete Antwort.

LG fröhlich
18.01.2010 14:55 mirdrea ist offline Beiträge von mirdrea suchen Nehmen Sie mirdrea in Ihre Freundesliste auf
Wolfgang Becker Wolfgang Becker ist männlich
Administrator

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Dabei seit: 28.12.2004
Beiträge: 15.217
Herkunft: Ludwigshafen/Rh., OT Hemshof

RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo mirdrea, erst mal Willkommen in den ISUV Foren.
Zitat:
Würde mich über eine schnelle Antwort freuen
aber sicher doch. Wir arbeiten unentgeltlich, aber Tag + Nacht um unsere - nichtzahlende - Kundschaft zufriedenzustellen. Auf Wunsch wird auch gehext, nur Wunder dauern etwas länger.

Zitat:
wie verhält sich das mit der Unterhaltszahlung?
die endet dadurch nicht. Evtl. kann wegen "mehr Unterhaltsberechtigten" nach unten gestuft werden. Hier dann auf Mindestunterhalt.

Zitat:
wird das Elterngeld als Einkommen mitgerechnet?
wenn es darum geht ob Du damit für Deinen Unterhalt selbst sorgen kannst: ja.

Zitat:
wenn ja (warum das Gehalt des neuen Ehepartners ihrerseits nicht?)
ganz einfach: weil bei minderjährigen Kindern nur der "nicht betreuende" ET barunterhaltspflichtig ist.

__________________
mfg WB



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18.01.2010 18:38 Wolfgang Becker ist offline E-Mail an Wolfgang Becker senden Homepage von Wolfgang Becker Beiträge von Wolfgang Becker suchen Nehmen Sie Wolfgang Becker in Ihre Freundesliste auf
mirdrea


Dabei seit: 15.01.2010
Beiträge: 7

Themenstarter Thema begonnen von mirdrea
RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo!

Vielen dank für die Antworten, die gesetzliche Lage der Zahlenden und bekommenden Personen finde ich total "wirsch"! Aber wie man sieht kann man machen was man möchte der Gesetzgeber sagt und man muss sich dran halten. Ich bin doch auch im etwas anderen Sinne für die Unterhaltsmitzahlung meiner Stiefkinder verantwortlich, denn auch ich gehe arbeiten und betreue die Kinder mit in den Ferien, an den Wochenenden etc. da wird dann das Gehalt in """" mitgerechnet bei den EX Frauen der des neuen Partners NIE. Aber gut nehmen es hin, wie es ist smile bleibt einem ja auch nichts anderes übrig.

liebe Grüsse
19.01.2010 12:18 mirdrea ist offline Beiträge von mirdrea suchen Nehmen Sie mirdrea in Ihre Freundesliste auf
spielmatz


Dabei seit: 16.01.2010
Beiträge: 4

RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Wolfgang Becker
Zitat:
Würde mich über eine schnelle Antwort freuen
aber sicher doch. Wir arbeiten unentgeltlich, aber Tag + Nacht um unsere - nichtzahlende - Kundschaft zufriedenzustellen. Auf Wunsch wird auch gehext, nur Wunder dauern etwas länger.



;-) hallo, und die seit jahren zahlende kundschaft würde sich auch über schnelle und kompetente antwort freuen... ;-)

mfg. spielmatz
19.01.2010 14:30 spielmatz ist offline E-Mail an spielmatz senden Beiträge von spielmatz suchen Nehmen Sie spielmatz in Ihre Freundesliste auf
mirdrea


Dabei seit: 15.01.2010
Beiträge: 7

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Zusammengefügt ! böse WB

Hallo!

Gibt es denn keinen der sich mit Thema auskennt und auf meine Fragen antwortet?

LG verwirrt verwirrt
17.01.2010 12:06 mirdrea ist offline Beiträge von mirdrea suchen Nehmen Sie mirdrea in Ihre Freundesliste auf
spielmatz


Dabei seit: 16.01.2010
Beiträge: 4

RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von mirdrea
Zusammengefügt ! böse WB

Hallo!

Gibt es denn keinen der sich mit Thema auskennt und auf meine Fragen antwortet?

LG verwirrt verwirrt


hallo,
das scheint echt ein schwieriges thema zu sein? uns betrifft das auch, allerdings nur in ähnlicher form (durch heirat) ...

mfg. spielmatz
19.01.2010 14:33 spielmatz ist offline E-Mail an spielmatz senden Beiträge von spielmatz suchen Nehmen Sie spielmatz in Ihre Freundesliste auf
Kusi Kusi ist weiblich


Dabei seit: 06.01.2010
Beiträge: 56
Herkunft: Hamburg

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Hallo,
bei mir wurde das Elterngeld mit angerechnet.
Soweit ich weiß, sind aber 300€ nicht anrechenbar. Z.B. Du bekommst
900€ und 600€ werden nur angerechnet.
Da es bei uns ein Mangelfall war (1 Kind mit Ex zwei mit mir, Ex und ich) wurde uns durch
das Zusammenleben vor der Hochzeit ein Selbstbehalt vom nur ca. 750€ gegönnt wegen eheählicher Gemeinschaft.
Ihr neuer Lover wurde auch nicht zur Verantwortung gezogen
Alles ganz schön ungerecht...

Liebe Grüße
Kusi
19.01.2010 21:49 Kusi ist offline Beiträge von Kusi suchen Nehmen Sie Kusi in Ihre Freundesliste auf
mirdrea


Dabei seit: 15.01.2010
Beiträge: 7

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RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo!
Auch dir lieben dank für die Antwort. Ja es ist echt ungerecht nur der Vater (bzw. der zahlende) wird immer in die Schuld genommen, mal ehrlich ungerechter kann es doch gar nicht zugehen.
Bis jetzt weiß ich noch immer nicht, was wir zahlen müssen, wenn unser Kind da ist, aber auch wir brauchen Brot zum essen und sprit um die Kinder abzuholen, denn es ist ja undenkbar die Kinder mal zu bringen Freude
Ok wenn sich was tut geb ich bescheid, wie es gerechnet wird.

LG
mirdrea
20.01.2010 14:13 mirdrea ist offline Beiträge von mirdrea suchen Nehmen Sie mirdrea in Ihre Freundesliste auf
DieTriene DieTriene ist weiblich


Dabei seit: 31.01.2008
Beiträge: 322
Herkunft: Hamburg

RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Miirdrea,

so schwierig ist doch die Berechnung eigentlich gar nicht.

Wenn Du weißt, was Dein Mann verdient, kannst Du ihn doch in die entsprechende Stufe der Düsseldorfer Tabelle einordnen.
Wenn Du sagst, sein Gehalt würde eine Stufe 2 bedeuten, kannst Du davon ausgehen, dass er, da er ja dann 4 Unterhaltsberechtigte zu bedienen hat, in die 1. Stufe heruntergestuft wird.

Da die 3 Kinder im ersten Rang zu bedienen sind, wird Dein Unterhalt erst nachrangig fällig.
Der Selbstbehalt in Höhe von Eur 900,- könnte wegen Einsparungen durch Zusammenleben reduziert werden.
Das hängt aber auch ein wenig von eurer Argumentationskette ab.
Da Du durch "nur noch" Elterngeld ja auch auf Unterhalt angewiesen bist, sind da ja kaum Einsparungen zu erwarten....!
Jedenfalls versucht unsere Anwältin bei Gericht dies gerade durch zu bringen.
Wir sind allerdings nicht verheiratet :-)

Ist denn der Selbstbehalt in Höhe von Eur 900,- bei Zahlung des Unterhalts in Stufe 1 für alle 3 Kinder denn überhaupt tangiert?

LG
DieTriene

__________________
LG
Triene


____________________________
Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
20.01.2010 14:39 DieTriene ist offline Beiträge von DieTriene suchen Nehmen Sie DieTriene in Ihre Freundesliste auf
mirdrea


Dabei seit: 15.01.2010
Beiträge: 7

Themenstarter Thema begonnen von mirdrea
RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

hallo triene!

kann ich nicht genau sagen, da mein mann 2x im jahr kurzarbeit hat und das immer einen ganzen monat lang, sind wir zurzeit einwenig mit den finanzen in einbuße. bisher haben wir immer ordnungsgemäß für 2 kinder kinder nach 2. stufe gezahlt, schwer auch manchmal aber ohne chance. nur 900 euro mein mann, ich und das baby, ne da weiss ich gar nicht wie wir leben sollen. ab wann ist man denn als frau vom ehemann mit unterhaltspflichtig ab dem mutterschutz bei einer schwangerschaft? diese gesetze machen mich noch kirre.

lg mirdrea
20.01.2010 14:53 mirdrea ist offline Beiträge von mirdrea suchen Nehmen Sie mirdrea in Ihre Freundesliste auf
Zita Zita ist weiblich


Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 243
Herkunft: Deutschland

RE: Unterhaltszahlung bei neuer Familiengründung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo!

Also, nur 900 für dich, deinen Mann und das Baby, das stimmt ja nicht. Zu den 900 Euro Selbstbehalt deines Mannes kommen ja noch mind. 300 Euro Elterngeld, Kindergeld und der Kindesunterhalt für euer Kind (für letzteres müsst ihr allerdings die Neuberechnung abwarten oder eine Abänderungsklage machen oder euch schriftlich mit der KM einigen, das kann man nicht einfach eigenmächtig machen).

Arbeitest du? Dann bekommst du im Mutterschutz ja noch dein Gehalt, so dass du dann nicht unterhaltsberechtigt bist.

Dass der ´Lover` nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, stimmt so auch nicht. Nehmen wir mal an, dein Mann kann den KU nicht mehr bezahlen, die KM verdient nichts, der ´Lover` allerdings genug - dann muss er - ob er will oder nicht - sowohl für die KM als auch für die Kinder aufkommen, wenn diese bei ihm im Haushalt wohnen. Das ist, glaube ich, seit 2006 Gesetz.

LG
Zita

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Zita: 20.01.2010 15:12.

20.01.2010 15:11 Zita ist offline E-Mail an Zita senden Beiträge von Zita suchen Nehmen Sie Zita in Ihre Freundesliste auf
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