Siegfried
Administrator

Dabei seit: 01.01.2005
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| ISUV Presseerklärung: Wie entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte? |
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Rechtlos gegenüber dem eigenen Kind
Wie entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte?
Nürnberg (ISUV) Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt es, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die gemeinsame elterliche Sorge für nichteheliche Kinder überprüft. Im Verfahren Zaunegger/Deutschland (Beschwerde-Nr. 22028/04) wird der Europäische Gerichtshof für Menschrechte am 03.12.2009 über die Frage entscheiden, ob ein gemeinsames Sorgerecht der Eltern für ihre nichtehelichen Kinder allein an dem Veto der Mutter scheitern darf. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Frage bejaht und die bestehende gesetzliche Regelung des § 1626 a BGB in seinem Urteil vom 29.01.2003 (1 BvL 20/99, 1 BvR 933/01) als verfassungsgemäß angesehen. ISUV ist der Auffassung, dass § 1626 a BGB gegen die Europäische Menschrechtskonvention verstößt. Es besteht nicht die Möglichkeit, dass die Gerichte im Einzelfall nach Kindeswohlgrundsätzen über das gemeinsame Sorgerecht entscheiden können.
Im Fall Zaunegger beruft sich der Vater vor dem Gerichtshof vor allem darauf, dass er beim Sorgerecht in Deutschland gegenüber geschiedenen Vätern und Müttern diskriminiert wird. Der Vater wird vertreten durch den in Verfassungsklagen und Beschwerden vor dem EGMR erfahrenen Rechtsanwalt Georg Rixe. Er verweist darauf, dass für getrennt lebende und geschiedene Eltern ehelicher Kinder ein gemeinsames Sorgerecht besteht und dieses auch gegen den Willen der Mutter aufrechterhalten werden kann.
Des ISUV Bundesvorsitzende Josef Linsler fordert: „Wir wollen die gemeinsame elterliche Sorge für außerehelich geborene Kinder automatisch ab Feststellung der Vaterschaft. Diese Regelung dient dem Kindeswohl am besten. Es darf einfach nicht sein, dass Väter rechtlos gegenüber dem eigenen Kind sind, wenn die Mutter es will. Der heilsame Blick über die eigenen Grenzen beweist, dass die überwiegende Zahl der Staaten in Europa die Gleichberechtigung von ehelichen und nichtehelichen Kindern verwirklicht hat. Es ist an der Zeit, dass der deutsche Gesetzgeber dem Wandel der Familienformen Rechnung trägt.“
Der Verband hat zu diesem Thema Band 5 seiner Schriftenreihe mit dem Titel „Gemeinsame elterliche Sorge für nichtehelicher Kinder“ herausgegeben. Er möchte mit dieser Schrift einen Impuls für eine Reform des Kindschaftsrechts in dieser Legislaturperiode geben.
http://www.isuv.de/tiki-read_article.php?articleId=426
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01.12.2009 22:22 |
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Wolfgang Becker
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Dabei seit: 28.12.2004
Beiträge: 15.214
Herkunft: Ludwigshafen/Rh., OT Hemshof
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03.12.2009 12:37 |
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Siegfried
Administrator

Dabei seit: 01.01.2005
Beiträge: 3.902
Themenstarter
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| Sorgerechtsurteil setzt Deutschland unter Zugzwang |
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| Zitat: |
| Deutsche Gesetze diskriminieren ledige Männer beim Sorgerecht - das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Nun muss die Bundesregierung handeln, Interessenverbände fordern eine schnelle Lösung. Doch Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gibt sich zurückhaltend. |
Quelle und Volltext:
Spiegel Online: Sorgerechtsurteil setzt Deutschland unter Zugzwang
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03.12.2009 17:53 |
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RainerM

Dabei seit: 11.01.2005
Beiträge: 373
Herkunft: Lüneburger Heide
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03.12.2009 12:26 |
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| Entscheidung für das Sorgerecht vor europäischem Gericht |
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Was für ein schöner Tag.
Was für ein gerechtes Urteil.
Was für eine Maulschelle für die, die einerseits Gleichberechtigung fordern und sie dann mit archaischen Argumenten ablehnen.
Ich gehe jetzt durch alle Instanzen.
Und wenn bisher nicht Sorgerechtsberechtigte es mißbrauchen, so können die Familiengerichte immer noch im Einzelfall anders entscheiden
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03.12.2009 13:32 |
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gaggien

Dabei seit: 26.01.2008
Beiträge: 415
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| RE: Entscheidung für das Sorgerecht vor europäischem Gericht |
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Hallo!
Endlich ein gerechtes Urteil! Warum soll eine ledige Mutter mehr Rechte haben als eine verheiratete? Das entspricht nicht mehr dem aktuellen Familienbild!
Es muß nur sichergestellt sein, dass Kinder, die aus Straftaten entstanden sind, hiervon ausgenommen werden.
Ich fühle und freue mich mit allen kämpfenden "ledigen" Vätern!
LG gaggien
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03.12.2009 17:04 |
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Siegfried
Administrator

Dabei seit: 01.01.2005
Beiträge: 3.902
Themenstarter
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03.12.2009 20:11 |
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Wolfgang Becker
Administrator

Dabei seit: 28.12.2004
Beiträge: 15.214
Herkunft: Ludwigshafen/Rh., OT Hemshof
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04.12.2009 10:03 |
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Siegfried
Administrator

Dabei seit: 01.01.2005
Beiträge: 3.902
Themenstarter
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05.12.2009 11:57 |
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| RE: Entscheidung für das Sorgerecht vor europäischem Gericht |
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Das ist eine Meldung! Endlich hat es einer geschafft. Ich bin so glücklich! Zaunegger hat das für uns sorgerechtslose Väter erstritten!
Das erste Mal bin ich nicht mit Stirnfalten in diesem Forum unterwegs, um mit der rechtlosen Situation irgendwie umzugehen. Was für ein Tag!
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04.12.2009 00:29 |
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wart
Dabei seit: 21.08.2007
Beiträge: 153
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| RE: Entscheidung für das Sorgerecht vor europäischem Gericht |
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Hallo,
Erstmals DANKE Europa für so eine Entscheidung. Es ist wirklich enorm.
Ich bin von der Situation betroffen, da ich Vater eines nichteheliches Sohnes bin. Noch dazu kommt, dass ich aus einem anderem EU-Land herkomme, wo nichtverheiratete Eltern die gleichen Rechte haben wie verheiratete. Wie es normal ist. Wie es sein soll.
Die Situation hatte bis jetzt etwas Rache / Ohnmacht gegen die Deutsche Justiz verursacht. Ich finde es grandiös, dass Europa jetzt Deutschland sagt, dass die BRD gegen die Menschenrechte stoßt. Deutschland ist in manchen Rechtaspekten der Familienpolitik wirklich zurückgeblieben. So eine Entscheidung sollte dies verbessern.
Schade nur, dass Deutschland allein dies nicht ändern könnte. Europa muss da eingreifen und böse schauen. Dies ist aber auch bedeutsam. Der Gesetzgeber soll erstmal den eigenen Fehler anerkennen - dies würde von der Regierung nicht deutlich gemacht. Und dann schauen, wo noch Fehler vorhanden sind.
Manche Reaktionen auf diese Entscheidung sind Lobenswert.
Manche Reaktionen sind aber bedauerlich. Dabei leider auch der "Deutscher Juristinnenbund e.V.": http://www.djb.de/Kommissionen/kommission-zivil-familien-und-erbrecht/PM09-
15/
Mir wird es schwer einfallen, weiter in einer Anwältin zu vertrauen, die Mitglied ist. Schade.
Letzlich eine Frage. Ich bin bestimmt nicht der einzige, der sich die Frage stellt (vielleicht wäre ein eigener Thread dafür sinnvoll). Was sollen wir, nichtverheiratete Väter die die gemeinsame Sorge wünschen, tun? Sollte man sich sofort zum Gericht wenden? Sollte man warten, wie der Gesetzgeber in den nächsten Monaten darauf reagiert?
Vielleicht noch ein Kommentar, auch wenn ich weiß, dass er umstritten wird. Europa könnte in diesem Fall eingreifen, weil die Gesetze explizit eine Diskriminierung enthalten. Leider wird die Diskriminierunz viel zu oft implizit gemacht, und da kann Europa wenig tun. Wenn über 90% der Richter entscheiden, die Kinder sollen bei der Mutter bleiben, ist es meines Erachtens eine implizite Diskriminierung. Eine Änderung in diesem Verhalten wird aber bestimmt länger dauern. Und in Deutschland wahrscheinlich noch viel länger als in den anderen Ländern... schade.
Auf jeden Fall sollte man sich erstmal über die Entscheidung freuen. Und noch DANKE für die verschiedene Verbände, die dafür beigetragen haben.
wart
(Sorry noch für die Deutschfehler)
Edit: Link repariert - Karbon
__________________ --
wart
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Karbon: 04.12.2009 15:53.
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04.12.2009 10:18 |
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Wolfgang Becker
Administrator

Dabei seit: 28.12.2004
Beiträge: 15.214
Herkunft: Ludwigshafen/Rh., OT Hemshof
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04.12.2009 10:44 |
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wart
Dabei seit: 21.08.2007
Beiträge: 153
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04.12.2009 11:56 |
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