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Zum Ende der Seite springen ISUV-Presseerklärung: Der Wille des Kindes geschehe
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 ISUV-Presseerklärung: Der Wille des Kindes geschehe Siegfried 22.09.2008 22:07
 RE: ISUV-Presseerklärung: Der Wille des Kindes geschehe Holzschuher 23.09.2008 21:39
 RE: ISUV-Presseerklärung: Der Wille des Kindes geschehe Siegfried 26.09.2008 22:02

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Siegfried Siegfried ist männlich
Administrator

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Dabei seit: 01.01.2005
Beiträge: 3.902

ISUV-Presseerklärung: Der Wille des Kindes geschehe Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Der Wille des Kindes geschehe

Nürnberg (ISUV). Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.6.2008 zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts gemäß dem Willen des Kindes (1 BvR 311/08). Das Gericht hebt hervor, dass der kontinuierlich geäußerte Wille eines Kindes – im konkreten Fall eines elfjährigen Jungen – ernst genommen und berücksichtigt werden muss. Die Mutter hatte das Vertrauen des Jungen verloren, weil sie ihn nicht über den Umzug eingeweiht hatte, sondern ihn quasi vor vollendete Tatsachen stellte. Das Oberlandesgericht hatte den Grundsatz der Kontinuität über den Willen des Kindes gestellt.

Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler stellt fest:
"Das Urteil des höchsten deutschen Gerichts betont, dass das Kind auch in seiner Individualität als Grundrechtsträger überall dort berücksichtigt werden muss, wo es um seine weitere Entwicklung geht. Nur wenn dem Kindeswillen genügend Rechnung getragen wird, könne es zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit werden. Ausdrücklich beziehen sich dabei die Richter auf Artikel 6, Absatz 2 Grundgesetz. In der Praxis bedeutet dies, dass der Kindeswille, nicht der Elternwille an erster Stelle steht, soweit er mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Nicht mehr eine abstrakte Kontinuität der Lebensverhältnisse, d. h. einmal sorgeberechtigt immer sorgeberechtigt, ist entscheidend für die Erteilung des Aufenthaltsbestimmungs- oder Sorgerechts, sondern der kontinuierlich geäußerte Wille des Kindes."

Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler hebt weiter hervor: "Das BVerfG stärkt mit seiner Rechtsprechung das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Es soll regelmäßig bei dem Elternteil leben, bei dem es sich entsprechend seinen beachtlichen Wünschen am Besten aufgehoben fühlt."
22.09.2008 22:07 Siegfried ist offline Homepage von Siegfried Beiträge von Siegfried suchen Nehmen Sie Siegfried in Ihre Freundesliste auf
Holzschuher Holzschuher ist männlich


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Dabei seit: 13.08.2006
Beiträge: 637
Herkunft: Nürnberg

RE: ISUV-Presseerklärung: Der Wille des Kindes geschehe Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,

ja, die Entscheidung ist sehr zu begrüßen.

Allerdings hebt das BVerfG gerade auch hervor:

Zitat:
Im Sorgerechtsverfahren ist der Wille des Kindes zu berücksichtigen, soweit das mit seinem Wohl vereinbar ist.

Jede gerichtliche Lösung eines Konflikts zwischen den Eltern, die sich auf die Zukunft des Kindes auswirkt, muss nicht nur auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sein, sondern das Kind auch in seiner Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigen, weil die sorgerechtliche Regelung entscheidenden Einfluss auf das weitere Leben des Kindes nimmt und es daher unmittelbar betrifft.

Hierzu gehört, dass der vom Kind aufgrund seines persönlichen Empfindens und seiner eigenen Meinung geäußerte Wille als Ausübung seines Rechts auf Selbstbestimmung bei der Entscheidung über sein zukünftiges Verbleiben bei einem Elternteil hinreichend Berücksichtigung findet.
Hat der Kindeswille bei einem Kleinkind noch eher geringes Gewicht, weil das Kind noch nicht in der Lage ist, sich einen eigenen Willen zu bilden, so kommt ihm mit zunehmendem Alter und Einsichtsfähigkeit des Kindes vermehrt Bedeutung zu. Ein vom Kind kundgetaner Wille kann ferner Ausdruck von Bindungen zu einem Elternteil sein, die es geboten erscheinen lassen können, ihm nachzukommen.

Hat ein Kind zu einem Elternteil eine stärkere innere Beziehung entwickelt, so muss dies bei der Sorgerechtsentscheidung berücksichtigt werden

Für mich heißt das übersetzt schon noch, dass an erster Stelle das Kindeswohl und dessen Wahrung steht. Allein nach dem Willen der Eltern wurde bisher zudem nie entschieden. Bei gleicher Erziehungseignung entschied in der Regel (allein) die Kontinuität, wie hier bei der aufgehobenen Entscheidung des OLG.

__________________
Gruß
Peter H.
23.09.2008 21:39 Holzschuher ist offline E-Mail an Holzschuher senden Homepage von Holzschuher Beiträge von Holzschuher suchen Nehmen Sie Holzschuher in Ihre Freundesliste auf
Siegfried Siegfried ist männlich
Administrator

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Dabei seit: 01.01.2005
Beiträge: 3.902

Themenstarter Thema begonnen von Siegfried
RE: ISUV-Presseerklärung: Der Wille des Kindes geschehe Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Ich habe soeben erfahren, dass nach erneuter Anhörung des Kindes beim OLG der Wille des Kindes geschehen wird!

Eine weise Entscheidung, Frau Vorsitzende.

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried

26.09.2008 22:02 Siegfried ist offline Homepage von Siegfried Beiträge von Siegfried suchen Nehmen Sie Siegfried in Ihre Freundesliste auf
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