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Hallo zusammen,

ich habe mal wieder eine Frage zu einem Thema mit dem ich mich bislang nicht beschäftigt habe. Unter der Überschrift Versorgungsausgleich habe ich im Internet einen Artikel gefunden, wonach ein Rentner an den Witwer seiner Exfrau Versorgungsausgleich in Höhe von mtl. 297,65 € zahlen muss. Anhängig beim Verwaltungsgericht Göttingen.

In meinem Scheidungsverfahren wurde auch der Versorgungsausgleich an meine Exfrau geregelt. Danach geht ein Betrag von meiner Beamtenpension auf die Ansprüche meiner Exfrau über.
Nun meine Frage: Sollte ich nicht lange in den Genuß dieser Pension kommen, könnte meine Exfrau Ansprüche gegen meine jetzige Frau geltend machen?
Ich habe hier unter dem Begriff Versorgungsausgleich schon gesucht leider nichts gefunden bzw übersehen.

LG Jogibaer
 
 
Hallo,

ich habe im Januar 2009 mit meiner Ex-Frau einen Vergleich geschlossen, der besagt, dass sie bis Januar 2010 EU bekommt und ich für den bei mir lebenden Sohn (13 Jahre) 158,00 EUR KU, desweiteren zahle ich für 2 weitere Kinder (15 und 10 Jahre), die bei ihr leben KU nach DDT Stufe 4. Ein Grund zur Abänderung wurde damals vereinbart nur wenn sich Einkommensverhältnisse "wesentlich" verschlechtern. In diesen Vergleich wurden damals Mieteinnahmen auf meiner Seite mit herangezogen, die kurz danach weggefallen sind und seitdem auch nicht mehr vorkommen werden.

Ich lebe mit meiner LG zusammen, die ab November nur noch EUR 500,00 Elterngeld beziehen wird und wir erwarten in den nächsten Tagen unser erstes gemeinsames Kind.

Frage:
1. Sind diese neuen Umstände kein Grund für eine Abänderung?
2. Bin ich ihr und dem Kind gegenüber nicht auch unterhaltspflichtig?
3. Wie würde eine Neuberechnung aussehen?
4. Kann der Vergleich aufgrund dessen nicht abgeändert werden?

PS: Falls ich in der falschen Kategorie sein sollte, bitte verschieben, habe damit noch nicht so die Übung. Vielen Dank!
 
Hallo!

Es existiert ein Kindesunterhaltstitel aus einem vereinfachten Verfahren für die Arge wegen Bezugs von Leistungen nach dem SGB II. Aus diesem Titel wird laufend vollstreckt, allerdings sind die Zahlbeträge immer kleiner als der titulierte Unterhaltsbetrag.

Nun nimmt KM, bei der das minderjährige Kind lebt, eine Arbeit auf, und bezieht keine Leistungen nach SGB II mehr.

Ist es möglich, den bestehenden unbefristeten Titel auf die KM umschreiben zu lassen, oder ist es noch wie früher, dass zwar von KM auf Behörde, aber nicht umgekehrt umgeschrieben werden kann? Ich hab selber leider nichts aktuelles aussagekräftges gefunden.

Danke und Gruß
 
hallo Zusammen, habe ich im Internet gefunden, da soll man günstige Fahrgelegenheiten in Bussen finden.

ist vielleicht für die interessant, die größere Strecken wegen Umgang zu bewältigen haben.

--> www.deinbus.de

wer da Erfahrungen hat kann es hier ja posten.
 
Hallo zusammen,

die Tochter meines Mannes hat Adipositas permagna.

Wir sind nun seit Jahren dabei dass das JA diesbzgl. etwas unternimmt. Mittlerweile auch egal in welchen Form, hauptsache dem Kind wird geholfen!

Nun sieht das JA auch endlich das es handeln muss aber die Form ist fraglich weil...sie sehen das Kindeswohl gefährdet aber nicht nach §1666.
Kann mir jemand den Unterschied erklären? Für mich ist Gefährdung = Gefährdung.

Danke im Voraus!

LG, sternchen
 
Hi liebe ISUV-Member,
ich hoffe ihr könnt mir bei meinen Fragen behilflich sein. Also zu erstein mal die Situation:

Ich habe eine Kind(25) aus erster Ehe, ich habe bis auf die monatliche Zahlung an sie keinen Kontakt zu ihr (von ihr nicht erwünscht).

Das Kind studiert im 10.Semester Architektur udn hat damit die Regelstudienzeit um 1 Semester überschritten. Ich habe auch schon zweimal per brief angefragt, wann sie vorraussichtlich mit ihrem Studium fertig ist, die Antwort war immer nur, dass sie es nicht wissen würde. Gründe warum ihr Studium länger dauern sollte hat sie mir nicht mitgeteilt. Über den Studienverlauf weiß ich nur über die Prüfungen bescheid, und, dass sie zu Beginn des 9. Semesters bereits für das Diplom zugelassen war und noch ihr Pflichtpraktikum von 6 Monaten erfüllen muss.

Nun kommt noch dazu, dass mein zweites Kind aus jetztiger Ehe beginnt zu studieren udn cih das Geld für diesen aufwenden möchte.

Meine Fragen:
-Hat sie nach dem 10. Semester noch einen Anspruch auf Unterhalt?
-Ich habe gehört, dass es letztens ein Urteil des BGH zu diesem Thema gab, doch kann cih im Internet nichts dazu finden. Gibt es dieses Urteil wirklich?
-Sie besitzt mehrere Vollstreckungsurkunden von mir. Ich habe doch das Recht nun alle zurück zu fordern oder?

Vielen Dank schonmal

homerson
 
Guten Abend,

ich bin hier neu. Ich bin 37, seit 9 Jahren mit meinem Mann zusammen. wir haben zwei Kinder (4, 6) und ein gemeinsames Haus.
Mein Mann und ich werden uns trennen.
Wir haben von Anfang an unsere Kinder zu gleichen Teilen betreut (geteilte Elternzeit z.B.) und unsere Kinder hängen sehr an meinem Mann. Das Haus gehört zum größeren Teil meinem Mann und ist das zu Hause der Kinder. Mein Mann hat die Möglichkeit einen Teil seiner Arbeitszeit im home office zu gestalten und kann ansonsten da sein, wenn die Kinder aus dem Kiga und Hort kommen.
Ich bin selbständig und muss viel reisen.
Es bricht mir zwar das Herz, aber angesichts all dieser Umstände scheint es mir (uns) das Beste zu sein, die Kinder bleiben nach der Trennung in ihrem zu Hause bei meinem Mann, ich leiste entsprechend meiner Möglichkeiten Unterhalt und hole die Kinder regelmäßig und darüber hinaus so oft wie möglich zu mir.
Ferien, Krankheitszeiten der Kinder etc. wollen wir teilen.

So weit so gut. Ich wüsste gerne, ob jemand Erfahrungen mit so einer Situation hat. In meinem Bekanntenkreis werde ich fast gesteinigt, wenn ich den Gedanken nur ausspreche. Wie kannst Du nur Deine Kinder im Stich lassen usw.
Ich selber habe nie geglaubt, dass Kinder unbedingt "zur Mutter" gehören und weiß, angesichts der schlimmen Situation, ist das so wie wir es geplant haben für die Kinder das Beste. Mittelfristig wollen wir versuchen, ein Wechselmodell zu einzurichten, aber dafür muss ich beruflich noch ein paar Weichen stellen.

Was mich freuen würde wäre zu erfahren, ob jemand damit gute Erfahrungen hat, (natürlich interessieren mich die anderen auch), und ob es irgend etwas zu berücksichtigen gibt, vielleicht auch rechtlich, an das wir gar nicht gedacht haben.

Meinen herzlichen Dank und nachdenkliche Grüße

Alvara
 
Guten Abend allerseits,

bei mir kommt in diesem Jahr erstmals das begrenzte Realsplitting zum Tragen.

Da Ex trotz Anregung meinerseits zunächst keinen entsprechenden Formulierungsvorschlag für den steuerlichen Nachteilsausgleich gemacht hatte, habe ich die Formulierung aus dem entsprechenden ISUV Merkheft übernommen und nur an der Stelle abgeändert, an der es um die Erstattung von Steuerberaterkosten geht.
Ex hatte sich nämlich geäußert, dass sie (aufgrund) geringen Einkommens und ihrer Stkl 2 eigentlich keine Steuererklärung machen müsse. Durch die Anrechnung der Unterhaltszahlungen müsse sie nun ja zum Steuerberater und diese Kosten habe ich ihr dann auch zu erstatten.
Im Merkblatt stand aber auch, dass vom Unterhaltsempfänger nur dann der Ausgeich der Steuerberaterkosten verlangt werden kann, wenn es ohne Steuerberater nicht geht. Im vorliegenden Fall ist das meiner Meinung nach nicht der Fall, also habe ich einen entsprechenden Passus aufgenommen, dass Ex die Beraterkosten selbst zu tragen hat bzw. habe ihr angeboten mein Steuerprogramm für den PC zur Verfügung zu stellen. Frist hatte ich bis heute gesetzt.

Zwischendurch kamen Kommentare von ihr, dass sie wegen meinen "unlauteren" Steuergeschichten unterwegs war und dass ihr Anwalt beim Lesen meines Schreibens gesagt hätte, ich müsse sie hassen verwirrt

Heute kam dann ihre schriftliche Antwort:

"Hallo Rangi,
anbei die von mir gewünschte Verpflichtungserklärung zur Unterschrift. Ich werde selbst ausrechnen lassen, was Du schuldest und habe selbst das Recht zu Kontrollen.

Bei Rückgabe der Verpflichtungserklärung erfolgt Aushändigung der Anlage U.

Gruss
Ex"

Die Verpflichtungserklärung lautet wie folgt:
"1. Hiermit verpflichtet sich Herr Rangi, seine Frau Ex von sämtlichen finanziellen Nachteilen einschließlich notwendiger Steuerberatungskosten, die dieser durch die Unterzeichnung der Anlage U entstehen, freizustellen. Gegen den Freistellungsanspruch darf unter keinem Gesichtspunkt aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.
2. Frau Ex stimmt hiermit dem begrenzten Realsplittung zu.
3. Herr Rangi verpflichtet sich, des Weiteren die aus Ziffer 1 zu begleichenden Steuern unverzüglich nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides unmittelbar
an das Finanzamt zu zahlen."

Bei diesen Formulierungen habe ich nichts anderes als das Gefühl, dass ich mich Exes Launen damit aussetze. Den ISUV Text fand ich wesentlich ausgewogener, sämtliche Anforderungen aus diesem an Ex fehlen hier.

Wie seht Ihr das?

Gruss
Rangi
 
Hallo liebes Forum,
ich habe einmal eine Frage betreffend Kindergeld und "Zählkind".

Ich bezog zur Zeit Kindergeld für

- 2 Kinder aus vorheriger Ehe
- 1 Kind aus neue Ehe
- 1 Siefkind (Kindergeld hat mir meine Frau überschrieben (Zählkind))

Meine Sieftochter ist 20 Jahre alt und nun ausgezogen, um auf eigenen Füssen zu stehen. Ab 01.09 fängt sie ein freies soziales Jahr an.
Da die finanzielle Entschädigung für das soziale Jahr nicht ausreicht, unterstützen wir sie finanziell.Weiterhin bekommt sie Unterhalt von ihren Vater.

Bei der jetzigen Prüfung der Familienkasse ist diese der Meinung, das uns, bzw der Mutter das Kindergeld nicht mehr zusteht, sondern meine Stieftochter dieses selbst beantragen müsse. Desweiteren würde natürlich für uns auch das "Zählkind wegfallen.

Ich habe da leichte Zweifel, das uns die Familienkasse richtig informiert hat und bin natürlich dankbar für Eure Meinung.

Gruss
Nordlicht1