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Altersteilzeit bei Unterhaltspflicht Geschrieben von: Pertle am 10.03.2010, 17:05 Uhr |
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Trotz Unterhaltspflicht gegenüber Ehegattin und zwei volljährigen Kindern, die am Anfang ihres Studiums stehen, wählt der Unterhaltsverpflichtete freiwillig die Altersteilzeit und vermindert dadurch sein unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen.
Kennt jemand hierzu aktuelle, ggf. letztinstandliche Urteile? |
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Anlage U, quartalsweise Vorauszahlung Geschrieben von: Grashalmzaehler am 10.03.2010, 15:42 Uhr |
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Hallo,
für 2008 haben meine bald-Ex-Frau und ich erstmalig getrennte Steuererklärungen gemacht und dabei die Anlage U ausgefüllt. Nachdem ich 2009 die erwartete Steuererstattung bekommen habe, hat nun auch sie Anfang 2010 endlich ihren Steuerbescheid bekommen. Ihren Steuernachteil für 2008 habe ich umgehend ausgeglichen.
Soweit alles in Ordnung. Allerdings verlangt das Finanzamt ab sofort (d.h. März 2010) eine vierteljährliche Vorauszahlung von ihr (in Höhe von ca. 25% ihres erwarteten Steuernachteils), die sie natürlich nun von mir verlangt. Das kann ich nicht nachvollziehen, schließlich bekomme ich die Steuererstattung für 2010 erst im Jahr 2011. Das wäre ja, als ob ich dem Finanzamt für 1 Jahr ein zinsloses Darlehen geben würde, und das sehe ich nicht ein.
Hat damit jemand Erfahrung? Macht es Sinn, beim Finanzamt Einspruch gegen die Vorauszahlung einzulegen?
Danke im Voraus |
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Anrechnung von 400,- € Minijob bei Schülern auf den KU Geschrieben von: Bearchen am 10.03.2010, 15:30 Uhr |
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Hallo zusammen,
es sieht wohl so aus, als wenn ich nun meinen ersten Beitrag schreibe.
Ich bin seit 1.März 99 getrennt und seit 12.Dezember 2000 glücklich geschieden. Aus der Ehe gibt es 2 Söhne mit 15 + 17 Jahren, welche sehr gerne und auch viel Zeit bei mir verbringen. Ich habe einen Titel vom JA München auf 115% und zahle somit seit 1. Januar 2010 772,- €.
Bei einem relativ guten Gehalt und Münchner Mieten (1.000,- € kalt) bleiben mir ca. € 500,- zum leben.
Beide Jungs gehen aufs Gymnasium und sind fleissig am Jobben. Der Ältere arbeitet schon auf seinen "Führerschein" hin.
Wäre es nicht legitim, wenn mir das Einkommen der beiden irgendwie angerechnet wird..?
JA München wiegelt "Alles" wegen keiner Erwerbsobliegenheit und Billigkeitsgründen ab.
Hat irgend Jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder weiss mehr ?
Beste Grüße |
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Realsplitting: Ex-Mann möchte das nicht! Geschrieben von: Lullaby am 10.03.2010, 12:38 Uhr |
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Hallo zusammen,
beim Scheidungstermin ist auch noch einmal das Thema Realsplitting von meinem Ex auf den Tisch gekommen.
Ich hatte damals, während unserer Trennung, die Anlage U unterschrieben, damit er den Unterhaltsbetrag absetzen konnte. Trennungsunterhalt haben wir schon vorher festgelegt, hat also nichts damit zu tun, dass ich mit dem Realsplitting noch mehr Unterhalt von ihm bekäme.
Beim Termin meinte er auf einmal, dass er evtl. kein Realsplitting vornehmen wolle. Wegen der eventuellen Kosten, die dann auf ihn zurückkommen, wenn ich den Unterhalt versteuere.
Ich habe einen Freibetrag für unsere Tochter, die noch in der Ausbildung ist. Außerdem einen Freibetrag für meinen GDB von 50 %, das sind so um die 560 €. Kilometergeld würde ich jetzt auch bekommen. Meine Anwältin meinte nur, dass die Nachzahlungen für ihn ja wohl nicht hoch wären.
Was meint ihr dazu, schon mal erlebt oder gehört?
Für Infos, Antworten, Ratschläge etc. bin ich dankbar!
Grüße
Lullaby |
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Wie viel Unterhalt für für mich und meinen behindertes Kind (5 Jahre alt) Geschrieben von: Raluka am 10.03.2010, 11:46 Uhr |
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Hallo zusammen
Ich hätte auch eine Frage. Ich versuche so kurz wie möglich zu fassen.
Mein LG lässt sich scheiden durch eine Mediationsverfahren.
Er ist unterhaltpflichtig gegenüber seine "Nochehefrau" und seine beide Kindern( 12 und 16 Jahre alt).
Wir leben zusammen mit unseren "leider" schwerstbehindertes" (100%) Kind (5 Jahre alt).Ich betreue und pflege ihm zu hause, und er geht in eine Kindergarden für Körperbehinderten.
Jetzt ist der Unterhaltberechnung von der Antwalt gekommen. Mir geht es um den Anteil was mein LG an mich und unseren Sohn "fiktiv" zahlen müsste.
In den schreiben steht darin das Man mir , da das Kind in eine Einrichtung betreut wird, eine Arbeit zuzumuten wäre. Das hat mich sehr geschockt weil unseren Kind so oft auch krank ist und über die ganzen Ferien würde ich nie eine Betreuung für ihm finden. Eine Qualifizierte Betreung wie er braucht kostet übrigens 45 € pro Stunde, und für dieses Stundensatz würde ich nie eine arbeit finden.
Meine Frage an euch wäre.
Wie viel Unterhalt müsste mein LG an mich und unseren Sohn zahlen?
Und wie kann ich offiziel beweissen das Man mir eine arbeit nicht zumuten kann so das , das vor Gericht Gültigkeit hat?
Vielen Dank in Voraus
Grüße
Raluka |
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Gibt es Unterhaltsvorschuss in Frankreich? Geschrieben von: Loewe001 am 09.03.2010, 17:57 Uhr |
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Hallo !
Vielleicht kann mir von Euch jemand weiter helfen....
Folgende Situation beschäftigt mich:
Unterhaltspflichtig für ein Kind. Französischer Titel mit der Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt vorhanden. Davon auszugehen, das ich meine Arbeit unverschuldet verliere und den monatlichen Unterhalt nicht mehr vollständig bezahlen kann.
Meine Frage: Gibt es nach französischem Recht die Option für die unterhaltsberechtigte Person Kindesunterhalt als Vorschuss vom französischen Staat zu beziehen? |
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Auskunfstpflicht - zwei Wochen für die Antwort? Geschrieben von: susanne s. am 09.03.2010, 16:38 Uhr |
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Hallo liebe Forianer,
nicht dass ich es vermisst hätte, hier zu schreiben ;-) - vorbei! *seufz*
Vom Anwalt meines Ex habe ich heute ein Auskunftersuchen zu meinem Einkommen erhalten, gute zwei Seiten lang.
Meine Fragen:
1. ist eine Fristsetzung von ZWEI Wochen angemessen? (Schaff ich nicht!)
2. wie detailliert muss ich mein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit nachweisen?
(Zitat aus dem Brief: "Vorlage eines spezifzierten und nach Monaten systematisch geordneten Verzeichnisses" nach laufenden, einmaligen, lohnsteuerpflichtigen Einnahmen; mit Zulagen + Sonderleistungen; gesondert die einzelnen steuerlichen Abzugsbeträge - ich bin im öffentlichen Dienst!!)
Reicht dazu nicht die Jahresbescheinigung, dort steht zusammengefasst alles drin?
3. Muss ich Zinseinnahmen, die noch während der Zusammenveranlagung 2007 geflossen sind, auflisten??? (gefordert ist von 2007 - 2009)
Und mein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit für 2007?
4. Verlangt ist auch die Steuererklärung 2009, die ich noch nicht einmal angefangen habe. Muss ich die jetzt sofort machen??
Und muss ich die gesamte Steuererklärung dann weitergeben oder reicht der Steuerbescheid?
5. Muss ich die Abrechnungen meiner Honorare vorlegen? (..ich mach mir nie ne Kopie, da seit Jahren gleicher Auftraggeber)
Dann steht da noch: Wenn ich innerhalb der zwei Wochen nicht vollständig antworte,
gibt's ne Auskunftsklage - nur Säbelrasseln??
Hintergrund: Geschieden November 2009, getrennte Veranlagung seit 2008, notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung mit Unterhaltsregelung September 2008
Meine Einkommensverhältnisse: Schwankend, da aus drei Quellen, aber nicht höher als zum Zeitpunkt der Festlegung, aber mit einigem Potential zum Streiten im Detail.
Ich dank euch schon jetzt für eure Anworten,
Susanne |
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Verlagerung des Familienzuschlage vom Barunterhaltsschuldner auf die wieder arbeitende Ex Geschrieben von: gneisenau am 09.03.2010, 15:09 Uhr |
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Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich hätte mal wieder eine (möglicherweise) komplizierte Frage:
Die letzte Unterhaltsklage wurde durch einen Vergleich abgeschlossen. Dieser wurde befristet bis 02/2010. Hintergrund für die Befristung war u.a. die Tatsache, dass meine Ex ab 02/2010 wieder ins Berufsleben (öffentlicher Dienst) einsteigen wollte bzw. sollte (lt. Richter).
Dies hat jetzt wohl auch funktioniert. Mein RA hat jetzt eine Bezügemitteilung (Gehaltsnachweis) vom RA meiner Ex zugesandt bekommen. Soweit so gut. Jezt aber zum Problem:
Ab 02/2010 ist sowohl meine Ex als auch ich als Beamtin/Beamter tätig. Für unsere gesmeinsamen Kinder habe ich bislang einen sog. Familienzuschlag zum Grundgehalt erhalten (ca. 500.- EURO). Dieser Familienzuschlag wird grundsätzlich für jedes Kind nur einmal gewährt und wird neben dem Kindergeld als zusätzlicher Gehaltsbestandteil ausgezahlt. Dieser Familienzuschlag wurde bei der bisherigen Bemessung des KU und EU stets berücksichtigt (eben als Bestandteil meines Gesamteinkommens).
Nach Prüfung der Bezügemitteilung meiner Ex habe ich jetzt festgestellt, dass sie bei Ihrem Dienstherren die Auszahlung dieses Familienzuschlages für sich beantragt hat.
Da meine Ex und ich bei unterschiedlichen Behörden arbeiten, fällt derzeit offenbar nicht auf, dass damit ab 02/2010 der Familienzuschlag zwei mal ausgezahlt wurde und damit einmal zu viel.
Der laufende KU basiert auf meinem Gehalt, einschließlich des o.g. Familienzuschlages.
Für Sie hätte das natürlich Vorteile, da sie bei dieser Vorgehensweise ca. 500.- EURO mehr eigenes Einkommen hat. Gleichzeitig würde die Verringerung meines Einkommens voraussichtlich (nach einer ersten überschlägigen Rechnung) bei mir zu einer Verringerung des KU um nur knapp 100.- EURO führen. Insofern würde die Vorgehensweise bei mir einen finanziellen Nachteil von rd. 400.- EURO nach sich ziehen.
Für mich wäre das fatal, da ich viel Geld, Zeit und Nerven dabei gelassen habe, vor Gericht eine Erwerbsobliegenheit meiner Ex durchzusetzen, mit der Folge das der EU zumindest reduziert wird.
Sollte die Vorgehensweise meiner Ex zu akzeptieren sein, so hätte ich im Ergebnis jetzt die Umsetzung der Erwerbsobliegenheit durch die in 02/2010 erfolgte Arbeitsaufnahme.Wirtschaftlich würde dies bedeuten, dass ich im günstigsten Falle, also wenn der EU vollständige wegfallen würde, den bisherigen EU von ca. 400.- EURO nicht mehr zahlen muss, jedoch durch Gehaltseinbussen diese 400.- EURO gleich wieder verliere. Sollte meine Ex noch einen Aufstockungsunterhalt durchsetzen können, würde bei mir per Saldo sogar ein Minus herauskommen.
Fragen:
1. Darf meine Ex so einfach Gehaltsbestandteile, die Grundlage des letzten Unterhaltsvergleiches gewesen sind und aus denen ich auch KU zahle, in der beschriebenen Weise an sich ziehen? Immerhin waren diese Gehaltsbestandteile viele Jahre Bestandteile meines Gehaltes und in dieser Form eheprägend.
2. Ich habe die Informationen zu der Vorgehensweise gestern erhalten. Damit habe ich für die Monate 02/2010 und 03/2010 einen überhöhten KU gezahlt. Sollte die Vorgehensweise meiner Ex zulässig sein, dann würde mein Dienstherr für die beiden o.g. Monate den zu viel ausgezahlten Familiienzuschlag zurückfordern. Kann ich dann den überzahlten KU zurückfordern?
3. Um bei den künftigen Unterhaltszahlungen den geänderten finanziellen Verhältnissen gerecht zu werden, müsste ich die KU Zahlungen für die Zukunft reduzieren. Dieser ist jedoch tituliert. Muss ich dann eine Änderungsklage initiieren, obwohl diese ganzen Veränderungen allein durch die Handlungen meiner Ex entstanden sind?
Die aufgeworfene Frage ergibt sich aus der besonderen Form der Beamtenbesoldung. Nur durch diese Familienbezogenen Gehaltsbestandteile kann es im Scheidungsfalle passieren, dass ein Ex-Ehegatte dem anderen solche Gehaltsbestandteile auf dem beschriebenen Weg "wegnehmen" kann. Trotze der sehr speziellen Frage würde ich mich über Eure Meinungen, Tipps und Anregungen sehr freuen, da ich auf diesen "Schachzug" nicht vorbereitet war und momentan etwas ratlos bin, zumal mein RA bei der Frage offenbar auch sehr "schwimmt". |
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Nachname bei neuer Heirat- wie handelt ihr das? Geschrieben von: Jebi am 09.03.2010, 09:09 Uhr |
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Hallo Ihr Lieben,
ich beabsichtige nächstes Jahr zum 2. Mal zu heiraten.
Ich bringe zwei Kinder in diese Ehe mit, die beiden sind 11 und 13 Jahre alt. Wir 3 haben den selben Nachnamen.
Das die beiden ihren Namen behalten, ist klar: Sie wollen und sollen ihren Nachnamen behalten!
Ich bin noch unschlüssig, ob ich einen Doppelnamen tragen soll oder ob ich den Namen meines zukünftigen Mannes annehmen soll.
Wie handelt ihr das mit dem Nachnamen?
Auf der einen Seite würde ich schon gerne den „neuen“ Nachnamen tragen, auf der anderen Seite, will ich nicht anders heißen, als die Kinder.
Gibt es z.B. Probleme, wenn man ins Ausland verreisen will und die Kinder haben einen anderen Nachnamen?
Bei Doppelnamen, welcher steht „vorne“? Angenommen ich bin eine angeheiratete Meier. Kids und ich heißen so. Neuer Mann heißt Müller. Würde ich dann Meier-Müller heißen oder Müller-Meier?
Über Anregungen, Tips und Meinungen freue ich mich!
Liebe Grüße,
Jebi |
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Kinderbetreuungskosten wie absetzen Geschrieben von: MaFloJo am 09.03.2010, 08:09 Uhr |
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Hallo,
lebe seit 4/09 getrennt und habe zwei Söhne (7 und 8).
Ich trage die Betreuungskosten für den Hort alleine. Das sind 46 Euro ohne Essensgeld im Monat. Wie setze ich diese am besten bei der Steuererklärung ab? Habe gelesen das ich die als Werbungskosten absetzen kann. Wo trage ich das ein? Anlage Kind? Habe gesehen das man auch nur einen Teil als Werbungskosten absetzen kann....
Bin völlig verwirrt wie ich das jetzt am besten mache.
Danke schon mal für Antworten :-) |
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