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jetzt schon zum Anwalt, 18 im September Geschrieben von: Elfie am 15.03.2010, 18:35 Uhr |
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Hallo liebe Forums-Teilnehmer,
mein Mann zahlt für seinen 17 jährigen Sohn Unterhalt nach DT mit Titel vom JA "bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit". Titel ist gerade wieder angepaßt worden, müssen fast 40 Euro mehr bezahlen wegen der Kindergelderhöhung und neue DT. Wir haben zusammen auch zwei Kinder, 9 und 3 Jahre.
Da der Sohn nach 11 Schuljahren voraussichtlich auf der IGS, auf die er geht, immer noch nicht den Hauptschulabschluss schafft, macht er ab Sommer ein BGJ.
Über eine Anwältin möchten wir die Frage klären lassen, ob er
1. dann noch privilegiert ist
2. Die Mutter überhaupt leistungsfähig ist (Verkäuferin in Vollzeit verdienst schätzungsweise gerade mal Selbstbehalt).
Laut allen Infos, die ich mir im Netz zusammengesucht habe, wird mein Mann nach DT Stufe 4 alleine weiter bezahlen müssen, weil sie nicht leistungsfähig sein wird aber höchstens nach seinen Möglichkeiten wohl nicht mehr als jetzt (334 Euro).
Da es von OLG zu OLG unterschiedlich ist, wie die Schulform bewertet wird folgende
Frage: ist es sinnvoll, jetzt schon einen Anwalt aufzusuchen, um die Frage der zukünftigen "Privelegiertheit oder auch nicht" klären zu lassen, oder ob das damit steht und fällt, ob er dann noch den Hauptschulabschluss mit dem BGJ nachhholen kann oder dieser Zug mit der Volljährigkeit bereits abgefahren ist. (Auf diese Berufsschule gehen diejenigen, die keinen oder einen sehr schlechten Hauptschulabschluss haben). Oder sollen wir noch warten, bis klar ist, ob er einen allgemeinen Schulabschluss hat? Gibt es etwas, was wir beachten müssen, damit die Kosten nicht explodieren??
Noch ein Wort zum Schluss. Eigentlich wollte mein Mann mit dem Sohn an seinem 18. Geburtstag zum JA fahren, und den Titel mit ihm gemeinsam abholen, aber der wird wohl vorher zugesendet. Da wir von den Streitereien mit der Mutter genug haben und der Sohn alles macht, was sie sagt, müssen wir uns vorher schlau machen,
vielen Dank für die eine oder andere Antwort,
Elfie |
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Auszeit - Was beachten bei zwei Wohnungen Geschrieben von: godlike am 15.03.2010, 18:09 Uhr |
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Hallo zusammen.
Meine Frau und ich haben uns vor ca. drei Monaten getrennt und sie hat jetzt seit gut einem Monat eine eigene Wohnung.
Wir verstehen uns mittlerweile aber wieder so gut, dass wir evtl sogar versuchen wollen, uns wieder anzunähern. Wir wollen aber nichts überstürzen und erst mal in getrennten Wohnungen bleiben. Unserer Tochter(5) haben wir noch nichts von der Situation erzählt. Da wir beide im Schichtdienst berufstätig sind sagen wir nur, dass der andere Teil arbeiten ist. Das ist natürlich kein Dauerzustand aber bislang ist es die beste Lösung. Sind uns auch einig was die zukünftige Erziehung angeht.
Meine Frage ist jetzt, muss meine Frau ihre neue Wohnung beim Amt anmelden bzw. sich ummelden solange wir erstmal nur eine "Auszeit" nehmen wollen um vielleicht auf dem Wege wieder zusammen zu kommen? Sie wird hier natürlich auch regelmäßig ein- und ausgehen. Alleine schon für die Kleine. Ich möchte es erst mal so stehen lassen, ob es wieder was wird oder nicht.
Eine Ummeldung hätte natürlich noch weiter Kosten zur Konsequentz wie zum Beispiel Haftpflichtversicherung und Krankenversicherung etc.
Danke im voraus für eure Antworten.
Vielleicht existiert hier schon die gleiche Frage in einem anderem Thema, dann sagt mir bitte Bescheid. |
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Erfahrung mit § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB Geschrieben von: Buntei am 15.03.2010, 13:47 Uhr |
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Hallo,
hat hier jemand Erfahrung gemacht mit dem § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB?
Ich habe ein Urteil gefunden sowie dazu auch eine Stelle in den OLG Leitlinien.
Wenn jemand Erfahrungen gemacht hat, ob positiv oder negativ, dann schreibt es bitte mal.
Danke
Buntei |
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Erhöhung Familieneinkommen durch Zweitfrau? Geschrieben von: allegria am 15.03.2010, 11:37 Uhr |
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Hallo zusammen,
nachden ich nun, selber kinderlos, seit fast 9 Jahren glücklich geschieden bin, steht evtl. eine neue Heirat an.
Die Fakten
zu meiner Person:
eigenes Einkommen, eigenes Haus, in dem ich mit meinem LG lebe, niemandem zum Unterhalt verpflichtet.
zu meinem LG:
eigenes Einkommen, was deutlich niedriger als meines ist, 2 Kindern (8 und 10) zum Unterhalt nach Stufe 2 DT verpflichtet, seine Ex-Frau hat derzeit keinen Anspruch auf BU, wurde a) bei der Scheidung nicht beantragt und b) bliebe von seinem bereinigten Einkommen nach Abzug KU sowieso nur der Selbstbehalt übrig.
Soweit, so gut und alles ist friedlich.
Man stelle sich nun Folgendes vor. Wir beschließen zu heiraten. Diese frohe Botschaft wird bei der Ex-Frau vermutlich gemischte Gefühle auslösen. Am Unterhalt für die Kinder ändert das nichts, denn "neue" Kinder wird's auch nicht geben.
Was wäre, wenn Ex-Frau nun auf die schlaue Idee käme, es doch noch mal mit einem Anspruch auf BU zu versuchen? Könnte im blödsten Fall mein Einkommen als Familieneinkommen mit herangezogen werden? Wie beuge ich dieser Eventualität am schlausten vor? AU wäre kein Thema, Ex-Frau ist deutlich höher qualifiziert als mein LG und ehebedingte Nachteile gab es nicht.
Demnächst steht die Hausübertragung ohne Gegenwert von meinem LG auf Ex-Frau an. Wäre das eine geeignete Stelle, um den BU/EU-Verzicht auch für die Zukunft abzusichern?
Bitte verschieben, falls Thema eher zu Unterhalt passend!
LG allegria |
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Unterhalt für Ex (Patchworkfamilie)? Geschrieben von: tomtom02 am 15.03.2010, 11:28 Uhr |
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Liebes Forum,
wie stehen kurz vor der Trennung und nun kommen so einige Fragen hoch, z. B. die Frage des Unterhaltes:
Zunächst einmal ein paar Fakten, meine Frau und ich leben in einer sog. Patchworkfamilie, verheiratet sind wir seit 2005, sie hat ein Kind aus einer früheren Beziehung und ich habe 2 Kinder mit in die Beziehung gebracht. Das Kind von meiner Frau und eines meiner Kinder sind noch minderjährig und befinden sich noch in der Schulausbildung, mein alteres Kind ist 20 ist mit der Schule fertig und will in Kürze ein Studium aufnehmen.
Beide Eheprtner haben während der Ehe voll gearbeitet, meine Frau bekommt vom Vater ihres Kindes Unterhalt. Die Mutter meiner Kinder ist auf Grund von Krankheit den Kindern gegenüber nicht leistungsfähig und hat noch nie Unterhalt gezahlt.
Hier noch ein paar Zahlen: Nettoeinkommen Ehemann 2350, plus Kindergeld und Kinderzuschlag ÖD. Nettoeinkommen Ehefrau ca. 1900.- plus Kindergeld plus Unterhalt fürs Kind.
Meine Frage ist nun:
Kann meine Frau unter den gegebenen Umständen Unterhalt von mir verlangen und wie sieht es mit der Rangfolge für das studierende Kind aus wenn es noch zu Hause wohnt?
Vielen lieben Dank für Eure Antworten schon im Voraus.
TomTom |
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Frage zur Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss Geschrieben von: michl am 15.03.2010, 11:17 Uhr |
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Hallo,
ich habe eine Frage zur Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss.
Ich bin unterhaltspflichtig für 5 Kinder.
Z.Zt. ist ein Verfahren bei Familiengericht anhängig zur Unterhaltsfestsetzung. Die Urteilsverkündung wird
mir in den nächsten Tagen zugehen.
Eines meiner Kinder erhält Unterhaltsvorschuss seit dem 01.08.2009
in Höhe von Euro 136,-, ab 01.02.2010 Euro 180,-
Und zum 01.08.2009 wurde ich auch in Verzug gesetzt.
Die Ansprüche sind lt. §7 UVG auf das Land Berlin übergegangen.
So.
Jetzt meine Frage: Wenn jetzt vom Gericht ein Unterhalt festgesetzt wird (rückwirkend ab 01.08.2009) und dieser
liegt für mein Kind,welches Unterhalt von der Unterhaltvorschusskasse bekommt
unter dem von der Kasse ausgeschütteten Betrag --->
Welchen Betrag kann dann die Unterhaltsvorschusskasse von mir 30 Jahre zurückfordern,
wenn ich den vom Gericht festgesetzten Unterhalt zahle ?
Beispiel:
Euro 180,- zahlt Unterhaltsvorschusskasse.
Euro 120,- ist der vom Gericht festgesetzte Betrag.
Kann dann die Untervorschusskasse die Euro 60,- für den gezahlten Zeitraum,
also in diesem Fall ca. 24 Monate * 60 = 1440 Euro
von mir 30 Jahre zurückfordern, oder nicht ?
Schöne Grüße
der Michl |
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Rechtskraft der Scheidung Geschrieben von: loewe.pf am 14.03.2010, 21:41 Uhr |
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Guten Abend liebes Forum,
habe Frage zur Rechtskraft der Scheidung:
Am 26. Januar 2010 wurde Scheidungsurteil zugestellt
(Scheidungsverbund Zugewinn, nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich nach ALTEM Recht bis 31.08.2009).
Innerhalb der Beschwerdefrist von einem Monat wurde beim zuständigen
OLG Beschwerde NUR für TEIL-Verbundsache Versorgungsausgleich
eingereicht.
Frage: Wurde Hauptsache SCHEIDUNG - zusammen mit den
nichtangefochtenen Verbundsachen
am 26. Februar 2010
RECHTSKRÄFTIG?
Oder hängt wegen dieser Teilbeschwerde das gesamte Scheidungsurteil
weiterhin in der Schwebe?
Viele Grüße sendet
loewe |
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Angebot zum Datenschutz - Vorsicht, Betrüger Geschrieben von: Wolfgang Becker am 14.03.2010, 16:34 Uhr |
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Die Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnen aktuell vor Werbeanrufen und Werbeschreiben.
Betrüger nutzen den Namen von Bundesnetzagentur und
Verbraucherzentrale, um Kasse zu machen. Unter dem Vorwand Daten zu schützen, entlocken die Betrüger ihren Opfern genau das: ihre Daten. t
est.de klärt auf. --> http://www.test.de/themen/steuern-recht/...853549-2853549/ |
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Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende Geschrieben von: Sannesu am 14.03.2010, 14:18 Uhr |
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Halllo, zusammen!
Ich habe gerade beim Stöbern im Internet einen interessanten Hinweis gefunden, dass der Entlastungsfeibetrag für Alleinerziehende u.U. übertragen werden kann auf den Unterhaltszahler, obwohl die Kinder nicht bei ihm wohnen und er nicht das Kindergeld ausgezahlt bekommt.
www.steuertipps.de/?menuID=8&navID=1...;softCache=true
LG SanneSu
Hallo Sanne, ich habe den Link repariert, aber den Text entfernt, da er komplett von der verlinkten Seite kopiert wurde. (Urheberrechtschutz) LG - Karbon |
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moldavisches Recht mit vielen Fragezeichen Geschrieben von: wunschtraum am 14.03.2010, 13:22 Uhr |
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Hallo,
mich beschäftigt gerade folgendes:
mein Freund hat mit seiner damaligen Freundin 3 Kinder. Die Mutter ist nach der Geburt des 3. Kindes mit dem kleinsten zurück in ihr Heimatland gegangen. Die beiden älteren Kinder liess sie bei meinem Freund zurück. Mittlerweile hat er das alleinige Sorgerrecht, welches aber in Moldavien nicht anerkannt wurde.
Nun schrieb die Schwester der Ex, wie schlecht es der Kindesmutter doch geht und das sie so krank sei, das sie auf arbeits- und berufsunfähig gesetzt wurde.
Angeblich hat der KV keinerlei Recht an seiner Tochter mehr. Die KM hatte zu Lebzeiten der Oma die Pflege auf die Oma im übertragen. Davon wusste der KV bis jetzt nichts. Die Oma ist aber letztes Jahr auch verstoben, sodass die Schwester jetzt die Obhut übernommen hat, weil die KM das Kind gesundheitlich und finanziell nicht allein versorgen kann.
Die kleine ist 8 Jahre.
Nun machen wir uns Gedanken, ob es vielleicht besser wäre, dieses Kind auch nach Deutschland zu holen!?!
Wie seht ihr das?
LG wunschtraum |
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