Einen schönen guten Abend wünsche ich Euch. Ich bin neu hier. Lese schon eine Weile mit, aber jetzt habe ich ein Problem bei dem ich Euch um Hilfe bitten möchte:

Ich bin die "Neue" des KV. Er hat 2 Kinder (7 und 10). Er und die KM haben geteiltes SR. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei der KM, die Kinder sind bei uns nur spuradisch zu Wochenenden.

Nun möchte die KM mit ihrem neuen LG, dem gemeinsamen Kind und den beiden meines Schatz in den Urlaub per Flieger in die Türkei fahren.

Das sollen sie ja auch sehr gerne tun. Machen sie ja eigentlich jedes Jahr. Aber jetzt plötzlich will die KM eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des KV. Da hat sie vorher nie drauf bestanden.

Da das Verhältnis momentan sehr angespannt ist und ich ihr alles zutraue würde ich gerne wissen, ob sie für die geplante Reise tatsächlich eine Vollmacht brauch und vor allem, ob sie auch die Ausweiskopie benötigt.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

LG Caricia
 
Liebe Forenmitglieder,

ich habe schon seit einiger Zeit hier im Forum mitgelesen und einige wertvolle Informationen bekommen. Jetzt bin ich auch hier angemeldet und habe auch schon zwei Fragen. Diese Thematik habe ich in den vorangegangenen Beiträgen, in dieser Form, noch nicht gefunden. Wenn ich das übersehen habe, bitte ich um Nachsicht.

Ich bin zurzeit angestellt und zahle für meine Kinder (14J. und 20J.) KU und für meine Exfrau Aufstockungsunterhalt. Vor einiger Zeit hat mir mein Chef mitgeteilt, dass er mich mittelfristig an einen anderen Arbeitsort versetzen will/muss. Dumm war einerseits, dass wir (meine neue Frau und ich) uns gerade vorher ein Haus gekauft haben. Was noch schwerer wiegt ist, dass ich dann 200km von meinen Kinder (wir wohnen zurzeit im gleichen Ort) wegziehen müsste, oder nur noch am Wochenende, bei zeitem Wohnsitz am Arbeitsort, da wäre.



Da ein Umzug für mich, meine Frau und ihrer Tochter, nicht in Frage kommt, blieben nur 2 Möglichkeiten.

Einmal, dass ich mir eine Zweitwohnung nehmen würde und nur am WE zu Hause wäre. Dieses würde aber einige Kosten nach sich ziehen. Dieses würden sich dann, denke ich, auch negativ auf die Höhe des Unterhalts auswirken.

Die zweite Möglichkeit wäre, dass ich mir eine neue Beschäftigung suche. Momantan sieht es allerdings nicht so rosig aus mit den Arbeitsplätzen.

Nun meine erste Frage: Wenn ich nicht an den neuen Arbeitsort gehen würde und eine neue Arbeit zu einem geringeren Gehalt finden würde, müsste ich dann den Unterhalt nach altem Stand bezahlen? Kann man von mir verlangen von meinen Kinder fortzuziehen, oder ein WE-Vater und WE-Mann zu sein?


Eine weitere und für mich momentan realistische Lösung wäre, dass ich mich selbstständig mache. Ich habe bereits Verhandlungen aufgenommen, die auch schon recht weit gediehen sind. Ich habe einen Unternehmensberater beauftragt und der sieht sehr gute Chancen für mich diese Tätigkeit gewinnbringend durchzuführen.

Problematisch ist, dass ich dafür Geld aufnehmen muss und sich ein Gewinn erst nach etwa 1-2 Jahren einstellen wird. Aber danach werde ich sicherlich finanziell besser dastehen als heute.

Ich möchte diese Chance wirklich gerne jetzt nutzen , da man ja auch nicht jünger wird.

Nun zu meiner 2. Frage: Wie verhält es sich in diesem Fall mit dem Unterhalt?

Zur Info: Es besteht kein Titel, sondern ein Notarvertrag, bei dem bei der Höhe des KU auf die geltende Düsseldorfer Tabelle verwiesen wird. Beim AU (Begrenzung auf 5 Jaher, ein Jahr ist bereits vergangen) sind unsere beiden bereinigten Nettogehälter angegeben.

Wobei zu erwähnenist, dass meine Exfrau mittlerweile von mir schon mehr AU, als beurkundet bekommt, weil sie von einer vollen Stelle auf eine 3/4 Stelle wechseln musste (Zeitvertrag war abgelaufen und bei Verlängerung wurde heruntergesetzt).

Viele liebe Grüße
Dax_Reiter
 
Hallo,

Seit März 2009 bin ich geschieden. Der Ehegattenunterhalt und der Kindesuunterhalt wurde per Vergleich bis 31.12.2012 verbindlich festgesetzt.
Jetzt wollen mir meine Eltern Geld schenken, damit ich mir eine Immobile kaufen kann. In diesem Fall hätte ich dann der Vorteil eines mietfreien Wohnens.

Kann sich damit der Ehegattenunterhalt und der Kindesunterhalt bis 31.12.2012 verändern?
Kann sich damit der Ehegattenunterhalt und der Kindesunterhalt nach dem 31.12.2012 verändern.
 
Hallo,

Ich habe nach ein paar Sachen im Thema Unterhalt gesucht, und leider keine Antwort gefunden. Ganz kurz zu meinem Fall: ein nichtehelicher Sohn, fast 3 Jahre alt.

1) Ich habe beim Notar einen Titel für den Betreuungsunterhalt unterschrieben, bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Mein Sohn wird Anfang des Monats 3. Als ich unterschrieben habe, habe ich den Notar gefragt, wie viel ich in dem letzten Monat (im Monat, wo mein Sohn Geburtstag hat) zahlen soll: 0, den ganzen Betrag, anteilig nach dem Monatstag (z.B. am 3. zahle ich 3/30 = 10% vom Betrag). Er hat gemeint, anteilig. So würde er so eine Formulierung verstehen. Ein Notar ist sicher in diesem Bereich fachkundig aber... stimmt es tatsächlich so? (es geht "lediglich" um ein paar Hundert Euro)

2) Wenn die KM Teilzeit arbeitet und ihre Einkommen bei ~1.400€ netto mtl liegen, sollte ich nach dem 3. Lebensjahr noch Betreuungsunterhalt für sie zahlen? Oder nur 50% der KiGa-Kosten? Oder gar nichts ausser KU?

Falls jemand Bescheid wüsste, wäre ich sehr dankbar.

Grüße
 
Hallo zusammen,
hier gibt es ja einige sehr interessante Beiträge über Probleme beim Aufteilen von Wohneigentum!

Ich bin gerade dabei mit meiner noch Frau über einen Ausgleich zu verhandeln, dabei gibt es einige Meinungsverschiedenheiten.

Mich würde Eure Meinung interessieren!

Folgender Sachverhalt!

Nach dem meine Frau die Scheidung eingereicht hat forderte sie mich auf meinen hälftigen Anteile am Haus, der am Anfang unserer Ehe von meiner Schwiegermutter an meine Frau übertragen und im gleichen Vertrag zur hälfte von meiner Frau an mich übertragen wurde, zurück zu übertragen.

Im Vertrag steht das ich im Falle einer Scheidung, ohne aufzurechnen zu dürfen, zurück übertragen muss. Erst dann kann meine Forderung über Aufwendungen aus meinem Vermögen(steht auch so im Vertrag) geltend gemacht werden.

Insgesamt haben wir in das Anwesen und in das die Jahre gekommene Haus seither 200.000 € investiert was auch von mir zu belegt werden kann. Einen anfänglichen Kredit von umgerechnet 75.000 € den wir gemeinsam während unserer Ehe aufgenommen haben ist bis auf 12.000 € abgezahlt.
ca. 75.000 € wurden mir dafür von meinen Eltern in Etappen zugewendet, was auch belegbar ist.

Ich habe jetzt in meiner schriftlich bis ins Detail aufgestellten Forderung auch die enorme Arbeitsleistung/Eigenleistung von mir und meinem Vater mit 15 € pro Stunde als Forderung gestellt was mit ca. 76.000 € zu Buche schlägt, und ungefähr 80 % der beim Umbau angefallenen Materialkosten sind in Eigenleistung verarbeitet worden.

Meine Frau meint die Eigenleistung ist kein Vermögen, ich stelle dagegen das dies nach der Rückübertragung Vermögen ist und zwar Ihres .Ich meine, erkennt sie das nicht an, ist das unrechtmäßige Bereicherung.

Ich bin gespannt was Ihr dazu sagt.

Viele Grüße
 
Hallo,
mal eine Frage. Ich bekomme von meinem Ex und Vater meiner Tochter Unterhalt seit der Trennung. Zwischenzeitlich habe ich wieder angefangen in Elternzeit 12 Stunden die Woche zu arbeiten und verdiene etwas dazu. Nun möchte er meine Einkünfte wissen um seinen Unterhalt zu kürzen.

Das ist ok für mich. Bislang konnten wir uns immer ohne Anwalt und Co einigen.
Ich möchte nur wissen wie es ist, wenn er zbs. einen Anwalt einschaltet. Muß ich dann meine Einkünfte offen legen? und werden die zu 100 % vom bisherigen Unterhalt abgezogen?

Oder was ist wenn ich zum Jugendamt gehe. Muß ich da meinen Gehaltszettel vorlegen?

Danke für Antworten!
 
Hallo !

Ich bin leider seit längerem im EM-Rentenbezug und erhalte zusätzlich eine kleine Betriebsrente ! Ende Juli stelle ich den Scheidungsantrag - wie wird dann der Versorgungsausgleich geregelt ? Reicht die Antragstellung vor dem 01.09. um keine Sofort-Abzüge zu haben ?Und nach altem Recht behandelt zu werden ?

DANKE für Eure Hilfstellung

moon1
 
ein abendliches "Hallo" an alle...,

ich habe da eine Frage, die mich seit längerem beschäftigt.

Was passiert eigentlich mit dem Vermögen der Kinder, wenn durch den Trennungskrieg der Eltern das Haus in die Zwangsvollstreckung-Teilungsversteigerung gerät.

Können die Banken z. B. auf Bausparverträge zugreifen, die auf die Namen der Kinder abgeschlossen wurden? Kann allgemein auf Barvermögen der Kinder zugegriffen werden?

Vielleicht kann mir da jemand weiter helfen.

lg Tonica
 
Hallo allerseits,

ich habe jetzt kräftig die Suchefunktion benutzt. Entweder suche ich nicht nach den richtigen Stichworten oder aber ich habe was überlesen, oder aber es gibt zu meinen Fragen noch keine Antworten.

- Meine Tochter aus 1. Ehe wird nächstes Jahr 18.
- Sie erhält Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.
- Sie hat von Anfang an einen Titel darüber erhalten, jeweils ausgestellt vom zuständigen Jugendamt.
- der erste Titel war auf das 18. Lebensjahr befristet.
- die weiteren Titel waren jeweils formuliert "in Abänderung des Titels vom..." und hatten jeweils nur eine Erhöhung des Zahlbetrages vom vorherigen Titel als Inhalt der Änderung.
- die Befristung auf das 18. Lebensjahr steht also nur im 1. Titel und taucht in den weiteren Titeln nicht mehr auf. Diese beziehen sich jeweils nur immer auf den jeweils vorherigen Titel.

Fragen:

- ist auch nun der letzte abgeänderte Titel befristet?
- oder ist nur der 1. Titel befristet und die anderen gelten quasi über das 18. LJ hinaus und gelten auch nebeneinader und aus jedem einzelnen könnte vollstreckt werden?
- was muß ich tun falls keine Befristung gilt? Anwalt nehmen und Abänderungsklage? Wer zahlt das?

- ich habe das mit Privilegiert noch nicht verstanden. Wie wird denn der Unterhalt für das volljährige Kind in Schulausbildung berechnet wenn ich erneut verheiratet bin und insgesamt 4 Kinder habe? Sind meine Kinder aus der neuen Ehe dann nachrangig obwohl minderjährig?

Vielen Dank!
-
 
Hallo zusammen,

letzte Woche erreichte mich die Rechnung der Gerichtskasse. Diese ist schon lange bezahlt (mit Scheidungsantrag über meinen RA), aber sie hat mich zu einer Frage angeregt.

Das Gericht hat die hälftige Aufteilung der Kosten entschieden. Bei Scheidungsantrag habe ich allerdings die gesamten Verfahrensgebühren gezahlt bzw. zahlen müssen. Nun sagte mir die Dame in der Gerichtskasse, dass ich nun aber die Hälfte der Verfahrensgebühren von meiner Exfrau einfordern könnte.

In meiner Situation ist das leider ein sehr theoretischer Ansatz. Meine Ex würde mir sicher nichtmal Glauben schenken, wenn ich ihr diesen Sachverhalt schildere, wenn sie mir dafür überhaupt die Chance gibt...

Da ich sicher nicht der erste bin, der eine nicht gütliche Scheidung hinter sich hat, meine Frage:
Gibt es eine übliche Vorgehensweise, um die Scheidungskosten dann auch tatsächlich zu teilen? Kann ich mich deshalb z.B. an meinen RA wenden?

Danke vorab!